Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/20: Revision der Zivilstandsverordnung und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStV; ZStGV): Bundeslösung Infostar und zivilstandsamtliche Behandlung Tot- und Fehlgeborener · 13 Seiten

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Revision ZStV und ZStGV («Bundeslösung Infostar» und zivilstandsamtliche Behandlung Tot- und Fehlgeborener)

Referenz-Nr.: COO.2180.109.7.240887 / 231.1/2018/00006

eine vorgeburtliche Anerkennung (VA) beurkundet und mit 75 Franken in Rechnung gestellt wurde.

Stellen Mutter oder Vater eines Totgeborenen ausserhalb der obligatorischen Geburtsmeldung ein Gesuch oder stellen sie ein Gesuch für ein Fehlgeborenes, wird eine Gebühr von 30 Franken erhoben. Diese Gebühr wird bei einem gemeinsamen Gesuch oder einem Gesuch nur der Mutter oder nur des Vaters einmal erhoben. Reichen die Eltern zeitlich unabhängig voneinander je ein eigenes Gesuch ein, so haben beide die Gebühr von 30 Franken zu entrichten.

Gebührenübersicht

Zeitpunkt Gemeinsames Gesuch der Gesuch des Gesuch des Gesuch Mutter Vaters mit VA Ehemannes oder anderen Mannes ohne VA

Totgeburt Mit der Geburts- gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei

meldung

Später Fr. 30 Fr. 30 gebührenfrei Fr. 30

Fehl- Zum Zeitpunkt Fr. 30 Fr. 30 gebührenfrei Fr. 30 geburt des Ereignisses

Später Fr. 30 Fr. 30 gebührenfrei Fr. 30