Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/20: Revision der Zivilstandsverordnung und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStV; ZStGV): Bundeslösung Infostar und zivilstandsamtliche Behandlung Tot- und Fehlgeborener · 13 Seiten
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Revision ZStV und ZStGV («Bundeslösung Infostar» und zivilstandsamtliche Behandlung Tot- und Fehlgeborener)
Referenz-Nr.: COO.2180.109.7.240887 / 231.1/2018/00006
2.2.3 Schematische Darstellung der Abläufe
Totgeburt
Legende ANFANG:
Obligatorische Meldung
Anfang/Ende Totgeburt
Frage
Handlungen
ENDE: Beurkundung:
Antragsformular? nein Abstammung Mutter ≠ Name ≠ Vorname
Eintragung Name, ja
Vorname oder väterliche Abstammung innert 12 Gemeinsamer Antrag Monaten möglich. Mutter und Vater?
ja
nein
Antrag der
Mutter?
Antrag des
nein
Vaters
ja
Antragsformular
Antragsformular Antragsformular im Internet abrufbar im Internet abrufbar im Internet abrufbar
von Mutter und Vater Mutter
vom Vater unterzeichnet von der Mutter unterzeichnet unterzeichnet
Beilagen: Identitätsnachw. Vater Beilagen: Identitätsnachw. Mutter Beilagen: Identitätsnachw. Mutter
und Vater
≠ Vorladung auf das Amt ≠ Vorladung auf das Amt
≠ Vorladung auf das Amt
ENDE: ENDE: ENDE: Beurkundung Beurkundung Beurkundung
Abstammung Mutter Abstammung Mutter Abstammung Mutter
Abstammung Vater Abstammung Vater Ledigname Mutter
Ledigname Vater Gewählter Ledigname Vorname
Vorname Vorname
Die Mutter, die sich im Antrag des
Bei Unstimmigkeit bezüglich Vaters nicht geäussert hat, kann
Beurkundung der väterlichen Name oder Vorname wird die Beurkundung innert 12
Abstammung ist möglich der Ledigname der Mutter Monaten nicht mehr ändern. Ihre
innert 12 Monaten. Name und oder der von ihr gewählte Abstammung ist bereits
Vorname ändern nicht mehr. Vorname eingetragen.
eingetragen und Name und
Vorname können nicht mehr
geändert werden.