Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/20: Revision der Zivilstandsverordnung und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStV; ZStGV): Bundeslösung Infostar und zivilstandsamtliche Behandlung Tot- und Fehlgeborener · 13 Seiten

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Revision ZStV und ZStGV («Bundeslösung Infostar» und zivilstandsamtliche Behandlung Tot- und Fehlgeborener)

Referenz-Nr.: COO.2180.109.7.240887 / 231.1/2018/00006

2.2.3 Schematische Darstellung der Abläufe

Totgeburt

Legende ANFANG:

Obligatorische Meldung

Anfang/Ende Totgeburt

Frage

Handlungen

ENDE: Beurkundung:

Antragsformular? nein Abstammung Mutter ≠ Name ≠ Vorname

Eintragung Name, ja

Vorname oder väterliche Abstammung innert 12 Gemeinsamer Antrag Monaten möglich. Mutter und Vater?

ja

nein

Antrag der

Mutter?

Antrag des

nein

Vaters

ja

Antragsformular

Antragsformular Antragsformular im Internet abrufbar im Internet abrufbar im Internet abrufbar

von Mutter und Vater Mutter

vom Vater unterzeichnet von der Mutter unterzeichnet unterzeichnet

Beilagen: Identitätsnachw. Vater Beilagen: Identitätsnachw. Mutter Beilagen: Identitätsnachw. Mutter

und Vater

≠ Vorladung auf das Amt ≠ Vorladung auf das Amt

≠ Vorladung auf das Amt

ENDE: ENDE: ENDE: Beurkundung Beurkundung Beurkundung

Abstammung Mutter Abstammung Mutter Abstammung Mutter

Abstammung Vater Abstammung Vater Ledigname Mutter

Ledigname Vater Gewählter Ledigname Vorname

Vorname Vorname

Die Mutter, die sich im Antrag des

Bei Unstimmigkeit bezüglich Vaters nicht geäussert hat, kann

Beurkundung der väterlichen Name oder Vorname wird die Beurkundung innert 12

Abstammung ist möglich der Ledigname der Mutter Monaten nicht mehr ändern. Ihre

innert 12 Monaten. Name und oder der von ihr gewählte Abstammung ist bereits

Vorname ändern nicht mehr. Vorname eingetragen.

eingetragen und Name und

Vorname können nicht mehr

geändert werden.