Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/20: Revision der Zivilstandsverordnung und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStV; ZStGV): Bundeslösung Infostar und zivilstandsamtliche Behandlung Tot- und Fehlgeborener · 13 Seiten

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Revision ZStV und ZStGV («Bundeslösung Infostar» und zivilstandsamtliche Behandlung Tot- und Fehlgeborener)

Referenz-Nr.: COO.2180.109.7.240887 / 231.1/2018/00006

Fehlgeburt

Legende ANFANG:

Antrag um Beurkundung

Anfang/Ende einer Fehlgeburt

Frage

Handlungen Antragsformular

im Internet abrufbar

ENDE:

Gemeinsamer Antrag von Mutter und Vater

Beurkundung: Mutter und Vater? unterschrieben eingereicht

Abstammung Mutter ja Beilagen: Identitätsnachw. Mutter

Abstammung Vater und Vater

Gewählter Ledigname Bescheinigung Arzt oder

Vorname Hebamme

nein

≠ Vorladung auf das Amt

Bei Unstimmigkeit bezüglich Name oder Vorname wird der Ledigname der Mutter Antrag der oder der von ihr Mutter? gewählte Vorname nein ja eingetragen

Antrag des

Vaters

Antragsformular Antragsformular

im Internet abrufbar im Internet abrufbar

vom Vater unterschrieben von der Mutter unterschrieben

eingereicht eingereicht

Beilagen: Identitätsnachw. Vater Beilagen: Identitätsnachw. Mutter

Bescheinigung Arzt oder Hebamme Bescheinigung Arzt oder Hebamme

≠ Vorladung auf das Amt ≠ Vorladung auf das Amt

ENDE: ENDE: Beurkundung Beurkundung

Abstammung Mutter

Abstammung Mutter

Abstammung Vater

Ledigname Mutter

Ledigname Vater

Vorname

Vorname

Die Mutter, die sich im Antrag

des Vaters nicht geäussert hat,

kann die Beurkundung innert 12 Beurkundung der väterlichen

Monaten nicht mehr ändern. Abstammung innert 12

Ihre Abstammung ist bereits Monaten möglich. Name und

eingetragen und Name und Vorname ändern nicht mehr.

Vorname können nicht mehr

geändert werden.