Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/20: Revision der Zivilstandsverordnung und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStV; ZStGV): Bundeslösung Infostar und zivilstandsamtliche Behandlung Tot- und Fehlgeborener · 13 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 13Fedlex · Erläuternder Bericht
Revision ZStV und ZStGV («Bundeslösung Infostar» und zivilstandsamtliche Behandlung Tot- und Fehlgeborener)
Referenz-Nr.: COO.2180.109.7.240887 / 231.1/2018/00006
3 Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden
3.1 «Bundeslösung Infostar»
Die Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden sind in der Botschaft des Bundesrates (BBl 2014 3551) detailliert dargelegt (dortige Ziff. 3.1.1, 3.2.1, 3.3.1; BBl 2014 3581 ff.). Die vorliegende Revision vollzieht lediglich die auf Stufe Gesetz bereits getroffenen Entscheide und zeitigt, im Vergleich zur Botschaft, keine neuen oder zusätzlichen Auswirkungen.
Auswirkungen auf den Bund
Die Kantone werden dem Bund pro Infostar-User und Jahr 500 Franken bezahlen. Die Betriebskosten von insgesamt 1'531'500 Franken (781'500 Franken Personal- und 750'000 Franken Informatiksachaufwand) und die Projektkosten von ca. 1'500'000 Franken
(1'000'000 Franken Informatiksachaufwand und 500'000 Franken Beratungsaufwand) wurden bisher durch die Kantone finanziert. Dem gegenüber stehen neue Einnahmen von 600'000 Franken jährlich.
Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
Gemessen an den heutigen rund 3 Millionen Franken jährlich erfahren die Kantone und Gemeinden mit ihrem Beitrag über die Benutzer von Infostar eine Einsparung von 2.4 Millionen Franken pro Jahr für den laufenden Betrieb und die laufenden Weiterentwicklungen. Die Kosten von Infostar über die erwähnten 600'000 Franken hinaus trägt der Bund. Die Vorlage ermächtigt den Bundesrat, die von den Kantonen zu leistende Gebühr für die Benutzung von Infostar festzulegen. Das EJPD hat sich mit den Kantonen am 14. November 2013 geeinigt, dass diese dem Bund im Zeitpunkt des Inkrafttretens 500 Franken jährlich pro Infostar-Benutzer bezahlen werden. Dieser Betrag soll nun in Art. 77 Abs. 2 E-ZStV festgelegt werden. Zusätzlich werden die Kantone für die Entwicklung des Systems dem BJ unentgeltlich Fachpersonen zur Verfügung stellen (Art. 78b E-ZStV).
3.2 Zivilstandsamtliche Behandlung Tot- und Fehlgeborener
Auswirkungen auf den Bund
Die hier vorgeschlagene «Lösung 1» gemäss Postulatsbericht ist mit Infostar Release 12.0.0 vom 15./16. November 2017 technisch bereits umgesetzt, für die Infostar-User jedoch noch nicht aktiv gestellt. Dies hat zu Kosten von 7000 Franken geführt (Ziff. 11.2.1 des Postulatsberichts), die der Bund getragen hat.
Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
Es kann nicht abgeschätzt werden, wie viele Eltern eines Fehlgeborenen von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen werden. Abklärungen haben zu Schätzungen geführt, die je nach Region sehr unterschiedlich ausfallen (Ziff. 4.4 des Postulatsberichts). Da es sich gemäss vorliegendem Entwurf in der Regel um ein schriftliches Verfahren handelt, hält sich jedoch der Aufwand für die Zivilstandsämter – unabhängig von der genauen Anzahl Fälle – in Grenzen; im Übrigen kann der Aufwand gemäss E-ZStGV mit 30 Franken verrechnet werden.