Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/20: Revision der Zivilstandsverordnung und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStV; ZStGV): Bundeslösung Infostar und zivilstandsamtliche Behandlung Tot- und Fehlgeborener · 17 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung ZStV und ZStGV («Bundeslösung Infostar»/Fehlgeborene/Gebührensituation)

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.259391 / 231.1/2018/00002

Zusammenfassung

Der Bundesrat hat am 9. März 2018 eine Vernehmlassung zu Änderungen der Zivilstandsverordnung (ZStV) und der Gebührenverordnung im Zivilstandswesen (ZStGV) eröffnet. Die Vernehmlassung dauerte bis 15. Juni 2018. Die Kantone, die politischen Parteien und weitere interessierte Organisationen hatten die Möglichkeit, sich zur «Bundeslösung Infostar», zur zivilstandsamtlichen Behandlung Fehlgeborener sowie zur allgemeinen Gebührensituation im Zivilstandswesen zu äussern.

«Bundeslösung Infostar»

Die «Bundeslösung Infostar» – die Verantwortung für Entwicklung und Finanzierung des elektronischen Personenstandsregisters geht ganz zum Bund über – hat ihre gesetzliche Grundlage im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB; Änderung vom 15. Dezember 2017, BBl 2017 7899). Es gilt, die ZStV an das ZGB anzupassen. Insbesondere die detaillierten Modalitäten der künftigen Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen sind zu regeln. Die Vernehmlassenden kritisieren namentlich die Gebührenberechnung für die Nutzung von Infostar sowie die Zusammensetzung der geplanten Fachkommission.

Zivilstandsamtliche Behandlung Fehlgeborener

Dem Ziel des Bundesrats, die zivilstandsamtliche Behandlung Fehlgeborener zu verbessern (Bericht des Bundesrates zum Postulat 14.4183 Streiff-Feller, «Verbesserung der zivilstandsamtlichen Behandlung Fehlgeborener»), stimmen die Vernehmlassenden zu. Demgegenüber ist die konkrete Ausgestaltung im Vorentwurf – der Bundesrat schlägt die Beurkundung von Fehlgeborenen im Personenstandsregister vor – umstritten. Eine Mehrheit der Kantone sowie die zivilstandsnahen interessierten Organisationen führen aus, dass die Ausstellung eines Dokuments durch das Zivilstandsamt ohne vorgängige Beurkundung im Personenstandsregister erfolgen soll.

Gebühren

Die Mehrheit der Vernehmlassenden weist auf eine Unterdeckung im Zivilstandswesen hin und spricht sich für eine umfassende Überprüfung der Gebührensituation aus.

1 Allgemeines

1.1 Überblick

Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf über die Revision der Zivilstandsverordnung und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen dauerte vom 9. März 2018 bis zum 15. Juni 2018. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen.

Stellung genommen haben 26 Kantone, sechs politische Parteien und 27 interessierte Organisationen und Privatpersonen. Insgesamt gingen 59 Stellungnahmen ein.

1.2 Gegenstand der Vernehmlassung

Gegenstand der Vernehmlassung sind drei separate Themenbereiche. Es haben sich nicht alle Vernehmlassungsteilnehmer zu den drei Themenbereichen geäussert. Die Auswertung