Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/20: Revision der Zivilstandsverordnung und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStV; ZStGV): Bundeslösung Infostar und zivilstandsamtliche Behandlung Tot- und Fehlgeborener · 17 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung ZStV und ZStGV («Bundeslösung Infostar»/Fehlgeborene/Gebührensituation)

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.259391 / 231.1/2018/00002

der Vernehmlassung wird deshalb aufgeteilt und die Vernehmlassungen für jeden Themenbereich separat ausgewiesen.

1.2.1 «Bundeslösung Infostar»

Die Bundesversammlung hat am 15. Dezember 2017 mit einer Änderung des ZGB die «Bundeslösung Infostar» angenommen (BBl 2017 7899). Damit gehen Betrieb und Entwicklung des elektronischen Personenstandsregisters in die alleinige Verantwortung des Bundes über, was eine Anpassung der ZStV erfordert.

1.2.2 Zivilstandsamtliche Behandlung Tot- und Fehlgeborener

Der Vorentwurf regelt die im Bericht des Bundesrats «Verbesserung der zivilstandsamtlichen Behandlung Fehlgeborener» vom 3. März 2017 diskutierte zivilstandsamtliche Behandlung Tot- und Fehlgeborener. Mit einer Änderung der ZStV wird die im Bericht erkannte Lücke geschlossen, da gemäss heute geltenden Regelungen Eltern eines Totgeborenen nur ein zivilstandsamtliches Dokument erhalten, wenn es mindestens 500 Gramm wiegt oder 22 Gestationswochen alt ist. Sind diese Grenzwerte nicht erfüllt, erhalten die Eltern heute kein Dokument.

1.2.3 Gebühren

Der Bundesrat hat die Kantone eingeladen, sich allgemein zu den Gebühren im Zivilstandswesen zu äussern. Anhand der Stellungnahmen wird er prüfen, ob Handlungsbedarf besteht.

2 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen

Eine Liste der Kantone, Parteien, Organisationen und Personen, die geantwortet haben, findet sich im Anhang.

3 Bundeslösung Infostar

3.1 Stellungnahmen

Es haben sich 25 Kantone1, zwei Parteien2 sowie neun interessierte Organisationen3 geäussert. Somit sind insgesamt 36 Stellungnahmen eingegangen.

3.2 Allgemeine Stellungnahmen zum Vorentwurf

16 Vernehmlassende begrüssen den Vorentwurf in seiner konkreten Ausgestaltung umfassend4 oder jedenfalls in den Grundzügen.5

1 Alle ausser AI.

2 CVP; FDP.

3 AVZ; KAZ; KIZ; SGemV; SGV; SSV; SVBK; SVZ; VSED.

4 GL; CVP; SGV.

5 BE; BS; GE; GR; JU; NE; SH; TI; VD; FDP; SGemV; SSV; VSED.