Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/20: Revision der Zivilstandsverordnung und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStV; ZStGV): Bundeslösung Infostar und zivilstandsamtliche Behandlung Tot- und Fehlgeborener · 17 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung ZStV und ZStGV («Bundeslösung Infostar»/Fehlgeborene/Gebührensituation)
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.259391 / 231.1/2018/00002
lieren.74 Demgegenüber hält ein Kanton explizit fest, die Beibehaltung der bisherigen Regelung von Totgeburten sei – auch wenn keine Rechtspersönlichkeit vorliege – opportun.75
4.6 Ergebnis
Die Zielsetzung des Vorentwurfs, d.h. die Verbesserung der zivilstandsamtlichen Behandlung von Fehlgeborenen, wird lediglich von einem Vernehmlassungsteilnehmer nicht befürwortet.
Eine leichte Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer (siehe Ziff. 4.3 vorstehend) begrüsst den Lösungsvorschlag des Bundesrates, d.h. die Beurkundung von Fehlgeborenen im Personenstandsregister.
Demgegenüber spricht sich eine Minderheit, die aber eine Mehrheit der Vollzugsträger umfasst (14 Kantone sowie die zivilstandsnahen Organisationen), gegen den Lösungsvorschlag des Bundesrats aus: Der Vorentwurf wird im Ergebnis durch die Vollzugsträger insgesamt als zu kompliziert und praxisfern kritisiert (siehe hierzu auch die Bemerkungen und offenen Fragen zu den einzelnen Artikeln in Ziff. 4.7 nachfolgend). Anstelle der Beurkundung im Personenstandsregister wird eine Lösung nach deutschem Vorbild – Ausstellung einer Bestätigung durch das Zivilstandsamt, ohne Beurkundung im Personenstandsregister – befürwortet.
Knapp die Hälfte der Kantone sowie die zivilstandsnahen Organisationen wünschen, dass die vorgeschlagene Lösung nach deutschem Vorbild nicht nur auf Fehlgeborene Anwendung finde, sondern auf Totgeborene ausgeweitet werde.
4.7 Weitere Bemerkungen zum Vorentwurf
Sowohl Befürworter als auch Gegner des Vorentwurfs haben Bemerkungen zu einzelnen Bestimmungen eingereicht. 11 Kantone76 und zwei Organisationen77 verweisen bezüglich der Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln – zum Teil nebst eigenen Bemerkungen – auf die Stellungnahme der KAZ.
4.7.1 Allgemeine Bemerkungen
Aufbau und Struktur: Zwei Kantone kritisieren generell Aufbau und Struktur der Bestim-
mungen sowie die Begrifflichkeiten und fordern eine Einbindung in die bestehende Systematik der ZStV78 und eine Anpassung an den Geschäftsfall Geburt.79
Begrifflichkeit: Die Begriffe «Totgeburt» und «Fehlgeburt» seien zu ersetzen durch «Ge-
burt eines toten Kindes» und «ein Kind, das durch Fehlgeburt zur Welt kommt»80 oder «Tot- und Fehlgeborene».81 In französischer Sprache sei die Terminologie verwirrend, da «enfant mort-né» und «enfant né sans vie» genau das gleiche bedeuteten.82 Demgegen-
74 AG (S. 2); KAZ (S. 2).
75 LU (S. 2).
76 AR; BL; GR; JU; OW; SH; SO; SZ; TI; UR; ZH.
77 SGemV; SVZ.
78 BE (S. 5); ZG (S. 2–4).
79 KIZ (S. 2).
80 Battistutta (S. 2); DeineDoula (S. 2); famtrabe (S. 2); Herzensbilder (S. 2); Kämpfer (S. 3); kindsverlust (S. 2); Marchion (S. 2); Stärnechind (S. 2).
81 SHV (S. 1).
82 VS (S. 2).