Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/20: Revision der Zivilstandsverordnung und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStV; ZStGV): Bundeslösung Infostar und zivilstandsamtliche Behandlung Tot- und Fehlgeborener · 17 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung ZStV und ZStGV («Bundeslösung Infostar»/Fehlgeborene/Gebührensituation)
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.259391 / 231.1/2018/00002
3.4 Ergebnis
Als Ergebnis ist insbesondere festzuhalten, dass eine erhebliche Zahl der Vollzugsträger (Kantone und zivilstandsnahe Organisationen) die in der Botschaft zur ZGB-Revision ausgewiesenen 0.6 Millionen Franken als Obergrenze für die Berechnung der Beteiligung der Kantone am elektronischen Personenstandsregister bezeichnen. Der im Vorentwurf vorgesehene Mechanismus, wonach ein fixer Betrag pro Systemanwender geschuldet ist, wird von einem ebenfalls erheblichen Teil der Vollzugsträger abgelehnt, ebenso wie die Gebührenerhebung für Lernende.
Eine ebenfalls erhebliche Zahl der Vollzugsträger äussert sich gegen die im Vorentwurf vorgeschlagene Ausgestaltung der Fachkommission und verlangt insbesondere eine Co-Leitung durch Bund und Kantone.
4 Zivilstandamtliche Behandlung Tot- und Fehlgeborener
4.1 Stellungnahmen
Es haben sich alle Kantone, fünf Parteien52 sowie 24 interessierte Organisationen und Privatpersonen53 geäussert. Somit sind insgesamt 55 Stellungnahmen eingegangen.
4.2 Zustimmung zur Zielsetzung des Vorentwurfs
Die zivilstandsamtliche Behandlung Fehlgeborener und die damit verbundene Abgabe eines Dokuments durch die Zivilstandsbehörden werden durch die Vernehmlassenden nahezu einstimmig begrüsst.
Nur ein Kanton will an der aktuellen Regelung festhalten und lehnt die zivilstandsamtliche Behandlung Fehlgeborener ab:54 In der Bevölkerung bestehe nur ein schwaches Interesse an der Beurkundung von Embryonen und Föten, welche die Voraussetzungen einer Totgeburt nicht erfüllen. Zudem dürfe nicht zugelassen werden, dass eine Frau, die freiwillig abtreibt, eine Beurkundung der Geburt im Personenstandsregister verlangen könne.
4.3 Zustimmung zum Vorentwurf
Zehn Kantone55, fünf Parteien56 sowie 18 interessierte Organisationen und Privatpersonen57 unterstützen sowohl die Zielsetzung als auch den vom Bundesrat unterbreiteten Vorentwurf in seiner konkreten Ausgestaltung umfassend oder in den Grundzügen, und damit auch die Beurkundung von Fehlgeborenen im Personenstandsregister. Zwei Kantone geben zu bedenken, dass für die begrüssenswerte Beurkundung im Personenstandsregister die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage mangels Rechtspersönlichkeit von Tot- und Fehlgeborenen angezeigt wäre.58
52 CVP; EVP; JEVP BE; SP; SVP.
53 AGAPA; AVZ; Battistutta; DeineDoula; Engelskinder; famtrabe; Frias; herzensbilder; JuCH; Kämpfer; KAZ; kindsverlust; KIZ; Marchion; PROFA; Ruf; SGemV; SGV; SHV; SSV; Stärnechind; SVFB; SVZ; VFG.
54 VS will mangels ausgeprägtem Bedürfnis an der aktuellen Regelung festhalten (S. 2).
55 AI; BE; BS; FR; GL; JU; NE; TG; VD; ZG.
56 CVP; EVP; JEVP BE; SP; SVP.
57 AGAPA; Battistutta; DeineDoula; Engelskinder; famtrabe; Frias; herzensbilder; Juch; Kämpfer; kindsverlust; Marchion; Ruf; SGV; SHV; SSV; Stärnechind; SVFB; VFG.
58 BE (S. 4); VD (S. 5).