Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/20: Revision der Zivilstandsverordnung und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStV; ZStGV): Bundeslösung Infostar und zivilstandsamtliche Behandlung Tot- und Fehlgeborener · 17 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung ZStV und ZStGV («Bundeslösung Infostar»/Fehlgeborene/Gebührensituation)

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.259391 / 231.1/2018/00002

 Ein grosser Teil der Dienstleistungen der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstands-

wesen sind gebührenfrei.130

 Der Aufwand für Beratung (Namensrecht, Vorsorgeauftrag, gemeinsame elterliche Sor-

ge, Erziehungsgutschriften) und Abklärungen (Massnahmen gegen Zwangsheiraten, Änderung Adoptionsrecht, Familienforschung) sei gestiegen.131

5.4 Beurteilung der Gebührensituation durch die Vernehmlassenden

Ein Kanton beurteilt die aktuelle Gebührensituation trotz Unterdeckung als angemessen, da alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu zivilstandsamtlichen Dienstleistungen haben sollen.132

Bezüglich Handlungsspielraum führt ein Kanton aus, dass nebst einer Anhebung der Gebühren auch strukturelle Massnahmen auf Stufe Kanton den Kostendeckungsgrad verbessern können.133

Die übrigen Kantone, ausser SO, VS und ZG, sowie eine interessierte Organisation,134 die sich nicht explizit zum Handlungsbedarf äussern, begrüssen eine Überprüfung der Gebühren oder fordern deren Anhebung, teilweise mit konkreten Hinweisen zu einzelnen Gebührenpositionen.135 Demgegenüber führt eine Privatperson aus, dass infolge der Digitalisierung Gebührenpositionen wegfallen müssen.136

Zwei Kantone bieten an, bei der Überarbeitung der ZStGV mitzuwirken,137 während ein Kanton die Einsetzung einer Arbeitsgruppe beantragt.138

6 Einsichtnahme

Gemäss Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren (SR 172.061) sind die Vernehmlassungsunterlagen, nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmer und nach Kenntnisnahme durch den Bundesrat der Ergebnisbericht öffentlich zugänglich. Die vollständigen Stellungnahmen können beim Bundesamt für Justiz eingesehen werden.

129 AG Beilage 2; AR Stellungnahme Teil 2 (S. 2); BE (S. 8); LU (S. 5); SG (S. 3), ZH (S. 1 und 2).

130 ZH (S. 2).

131 AG Beilage 1.

132 GE (S. 2).

133 FR (S. 2).

134 KIZ (S. 2).

135 AG (S. 4); AR Stellungnahme Teil 2 (S. 2); BE (S. 7); BL (S. 2); GL (S. 2); JU (S. 2); LU (S. 6); NE (S. 1); OW (S. 1); SH (S. 2); SZ (S. 1); TG (S. 1); ZH (S. 2).

136 Baal (S. 2).

137 AG Zusatzmitteilung; BE (S. 8).

138 ZH (S. 2).