Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/26: Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten · 46 Seiten

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d. Erfahrungsaufarbeitung und Evaluation

Die Erfahrungen aus der Umsetzung des ersten Erweiterungsbeitrags mit den EU-10 wurden sowohl verwaltungsintern als auch mit den Partnerländern periodisch ausgewertet. In der Folge wurden beim Erweiterungsbeitrag an Bulgarien und Rumänien sowie auch bei demjenigen an Kroatien entsprechende Anpassungen vorgenommen.

Die in den vergangenen Jahren von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) durchgeführten Audits und die unabhängige, externe Evaluation von 2015/2016 (vgl. Anhang

3) bestätigen, dass sich das Konzept des Erweiterungsbeitrags bewährt hat und seine Umsetzung ordnungsgemäss erfolgt ist. Die vertiefte Prüfung des Erweiterungsbeitrags im Rahmen der Evaluation hat ergeben, dass die rund 300 Projekte einen positiven Beitrag zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in den 13 Partnerländern leisten. Bei der grossen Mehrheit der Projekte wurden und werden die Ziele erreicht oder sogar übertroffen.

Praktisch alle Empfehlungen der EFK und des Evaluationsberichts sind, soweit sie den laufenden Erweiterungsbeitrag betreffen, bereits umgesetzt worden. Entsprechend den Empfehlungen der EFK wurden zum Beispiel die Massnahmen zur Verringerung von Missbrauchsrisiken in Bulgarien und Rumänien verstärkt durch eine noch engere schweizerische Begleitung der Projekte und der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen.

Im Hinblick auf die Weiterführung der bilateralen Zusammenarbeit im Rahmen eines zweiten Beitrags wurden insbesondere folgende Empfehlungen gemacht:

 Stärkere Konzentration auf Themen und Regionen;

 Vereinfachung der Projektgenehmigung, aber ohne die Qualität zu beeinträchtigen;

 Klarere Vorgaben und schlankeres System für die Berichterstattung auf der

Projektebene;

 Verstärkung der Kommunikationsmassnahmen in den Partnerländern.

Diese Empfehlungen werden in der Vorbereitung und Umsetzung des zweiten Schweizer Beitrags berücksichtigt.

2. Vorschlag des Bundesrates

Der Bundesrat beabsichtigt, den eidgenössischen Räten einen zweiten Beitrag der Schweiz an ausgewählte EU-Staaten im Gesamtbetrag von 1302 Millionen Franken zu beantragen. Dieser Betrag entspricht der Höhe des bisherigen Erweiterungsbeitrags. Er setzt sich zusammen aus einem Rahmenkredit Kohäsion (1046,9 Mio. CHF), einem Rahmenkredit Migration (190 Mio. CHF) sowie dem Eigenaufwand der Bundesverwaltung (65,1 Mio. CHF) zusammen. Der Schweizer Beitrag von durchschnittlich 130 Millionen Franken pro Jahr entspricht ca. 0,35 Prozent der Kohäsionsleistungen der EU zu Gunsten der EU-13 und rund einem Drittel des Betrags, den Norwegen zur Unterstützung der EU-Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2014 - 2021 aufbringt (vgl. Anhang 4).

Der Bundesrat wird dem Parlament eine Finanzierungsbotschaft für einen zweiten Beitrag der Schweiz an ausgewählte EU-Staaten bestehend aus einem Rahmenkredit von 1046,9 Millionen Franken zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb der EU (Rahmenkredit Kohäsion) und einem Rahmenkredit von 190 Millionen Franken zur Unterstützung von Massnahmen im Bereich Migration (Rahmenkredit Migration) unterbreiten.