Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/26: Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten · 46 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 13Fedlex · Erläuternder Bericht

bilateralen Zusammenarbeit kann die Schweiz zudem ihre Stärken und Interessen einbringen, beispielsweise in den Bereichen Berufsbildung und Migrationsmanagement.

c. Zielbereiche

Die oben beschriebene Zielsetzung gliedert sich beim zweiten Schweizer Beitrag in fünf Zielbereiche:

1. Wirtschaftswachstum und Sozialpartnerschaft fördern, (Jugend-)Arbeitslosigkeit

reduzieren

2. Migration steuern und Integration fördern. Öffentliche Sicherheit erhöhen

3. Umwelt und Klima schützen

4. Soziale Sicherheit erhöhen

5. Zivilgesellschaft und Transparenz fördern

Innerhalb dieser fünf Zielbereiche werden die beiden thematischen Schwerpunkte Berufsbildung und Migration gesetzt. Inklusive des Eigenaufwands der Schweiz sollen für die Berufsbildung bis zu 200 Millionen Franken und für die Migration bis zu 250 Millionen Franken eingesetzt werden können (200 Mio. CHF aus dem Rahmenkredit Migration und bis zu 50 Mio. CHF für migrationsbezogene Projekte aus dem Rahmenkredit Kohäsion).

d. Evaluation und Controlling

Die Schweiz misst einem leistungsfähigen und effizienten Projekt-Überwachungs- und Steuerungssystem hohe Bedeutung bei.

Für die fünf Zielbereiche des zweiten Schweizer Beitrags werden vorrangige Ziele und Standardindikatoren formuliert werden. Das erlaubt, die Resultate und damit die Wirksamkeit der Projekte in ihrer Gesamtheit zu messen.

e. Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte

Mit Blick auf die Zusammenarbeitsprogramme im Rahmen des zweiten Beitrags geht die Schweiz von einer Teilhabe der Partnerländer an der europäischen Wertegemeinschaft aus. Bei der Umsetzung des Beitrags wird aktiv auf die Förderung dieser Prinzipien geachtet. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Grundprinzipien wird die Schweiz situations- und kontextabhängig ihr aussenpolitisches Instrumentarium in seinen verschiedenen Eskalationsstufen einsetzen. Zudem sollen in den Projektabkommen Klauseln eingebaut werden, welche einen vorzeitigen Projektabbruch durch die Schweiz erlauben, falls die gemeinsam vereinbarten Prinzipien verletzt werden.

2.2. Rahmenkredit Kohäsion

2.2.1. Beschreibung

Die Schweiz will mit dem Rahmenkredit Kohäsion weiter zum Abbau von wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten zwischen den EU-13 und den EU-15 beitragen und den Abbau von Disparitäten auch innerhalb der einzelnen Partnerländer fördern. Gleichzeitig sollen die bilateralen Beziehungen zu diesen Ländern gestärkt werden.

Die konkreten Ziele und Aktivitäten, die mit den einzelnen Partnerländern vereinbart werden, sollen sich in die strategischen Konzepte und Prioritäten der Länder einfügen, unter anderem auch in die nationalen Umsetzungsprogramme für die Ziele der nachhaltigen Entwicklung („Sustainable Development Goals SDG“). Gleichzeitig wird die Übereinstimmung mit den entsprechenden sektoriellen Aussenpolitiken der Schweiz angestrebt.