Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/26: Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten · 46 Seiten

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Schweizer Akteure der Berufsbildung wie beispielsweise Berufsverbände, Bildungsinstitutionen oder Dachorganisationen der Wirtschaft sollen in die Kooperationsaktivitäten einbezogen werden, um die Vermittlung der erforderlichen Expertise und den direkten Austausch von Erfahrungen zu gewährleisten. Die Etablierung von institutionellen Partnerschaften zwischen entsprechenden Berufsbildungsakteuren aus der Schweiz und aus dem Partnerland soll gefördert werden. Dadurch sollen zusätzliche längerfristige Impulse für die nachhaltige Weiterentwicklung der nationalen Berufsbildungssysteme generiert werden.

b. Forschung und Entwicklung: In der Forschung und Entwicklung sollen in einzelnen Partnerländern die angewandte Forschung und die Stärkung von exzellenten Forschungszentren mit dem Ziel der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung gefördert werden. Andererseits sollen in gewissen Ländern die Forschungslandschaft und die Institutionen gestärkt werden. Dabei kann auf den erfolgreichen Forschungspartnerschaften und akademischen Austauschprogrammen mit Schweizer Hochschulen aufgebaut werden. Nicht zuletzt erhält damit auch der Schweizer Forschungsplatz in den Beziehungen zu den EU-13 eine bessere Positionierung. Wo sinnvoll, soll sich die Zusammenarbeit auf Forschungsbereiche in einem vom Schweizer Beitrag anderweitig unterstützten Thema (z.B. Gesundheit, Klimaschutz, etc.) konzentrieren.

c. Zugang zu externer Finanzierung für Mikrounternehmen und KMU: Ein grosses

Hindernis für Mikrounternehmen und KMU in den EU-13 zur Entfaltung ihrer Geschäftstätigkeit ist der Zugang zu mittel- und langfristigen Finanzierungen. Durch die Bereitstellung von Risikokapital, Garantien oder Kleinkrediten kann die Schweiz einen Beitrag zur Stärkung der Marktwirtschaften und zur Verbesserung der Beschäftigungssituation leisten. Insbesondere können zum Beispiel sozial wirksame und der Nachhaltigkeit verpflichtete Geschäftstätigkeiten unterstützt werden. Ob den Unternehmen auch Beratungsdienstleistungen zur Verfügung gestellt werden, wird fallweise geprüft werden.

(2) Migration steuern und Integration fördern. Öffentliche Sicherheit erhöhen

Im Zentrum stehen migrationsbezogene Projekte zur besseren Steuerung der Arbeitsmigration und Förderung der Integration von Migranten. Dafür sollen neben dem Rahmenkredit Migration bis zu 50 Millionen Franken aus dem Rahmenkredit Kohäsion eingesetzt werden.

Losgelöst davon können bei entsprechendem Bedarf einzelner Partnerländer auch Massnahmen zur Förderung der öffentlichen Sicherheit unterstützt werden.

a. Migrationsmanagement und Integrationsmassnahmen: Ausser den Bereichen Asyl

und Rückkehr, welche über den Rahmenkredit Migration abgedeckt werden (vgl. Ziff. 2.3), sind die Partnerländer mit Herausforderungen in migrationsverwandten Bereichen konfrontiert. Die Partnerländer sind besonders interessiert am Erfahrungsaustausch zum Management der regulären Migration und zur wirtschaftlichen und sozialen Integration von Flüchtlingen und regulären Arbeitsmigranten. Besonders gefragt ist Schweizer Expertise in den folgenden Bereichen: Kohärenz der Migrationspolitik, Berufsbildungsmassnahmen zur Arbeitsmarkteingliederung, Mobilisierung der Diaspora sowie Einbezug der Zivilgesellschaft und der Schulen in Migrationsthemen. Zudem ist eine Zusammenarbeit beim Schutz von unbegleiteten, minderjährigen Migranten und der Bekämpfung des Menschenhandels und Menschenschmuggels auch im Interesse der Schweiz.