Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/26: Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten · 46 Seiten

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Unterstützt werden wie bis anhin die EU-13. Die Aufteilung der Mittel auf die dreizehn Länder (Anhang 1) orientiert sich am Schlüssel des EFTA/EWR-Finanzmechanismus. Wichtigste Kriterien für die Aufteilung sind die Bevölkerungsgrösse und das kaufkraftbereinigte Pro-Kopf-Einkommen.

2.2.2. Thematische Ausrichtung

Innerhalb der fünf Zielbereiche (vgl. Ziff. 2.1c) werden nachfolgend mögliche thematische Schwerpunktsetzungen aufgeführt. Die Zusammenarbeitsprogramme in den einzelnen Ländern werden sich entsprechend den nationalen Prioritäten auf eine beschränkte Anzahl

von Themen konzentrieren. (1) Wirtschaftswachstum und Sozialpartnerschaft fördern, (Jugend-)Arbeitslosigkeit reduzieren

Die Entwicklung des Privatsektors ist eine zentrale Voraussetzung für das Wachstum von Marktwirtschaften. Mit dem zweiten Schweizer Beitrag sollen die Ziele der Stärkung des Wirtschaftswachstums und der Sozialpartnerschaft verfolgt werden. Mit dem Schwerpunktthema Berufsbildung soll ein stärkeres Gewicht auf die Schaffung von Perspektiven für junge Menschen, die Ausbildung von Fachkräften und somit die langfristige Reduktion der Jugendarbeitslosigkeit gelegt werden. Im Vordergrund stehen dabei die beiden folgenden Schwerpunkte.

a. Berufsbildung: Um ihr Wachstums- und Beschäftigungspotential besser auszuschöpfen und die Migration in die städtischen Räume zu bremsen, verstärken die Partnerländer ihre Anstrengungen in den Bereichen Ausbildung, Forschung und Entwicklung. Eine spezielle Herausforderung bleibt, diese Bereiche stärker miteinander zu verbinden und auf die Nachfrage und Bedürfnisse der Wirtschaft sowie die Interessen der Jugendlichen abzustimmen.

Dank erhöhter Nachfrage aus den EU-13 kann die Schweiz ihre Expertise in der dualen, arbeitsmarktorientierten Berufsbildung einbringen, indem die Partnerländer in der strategischen Weiterentwicklung ihrer Berufsbildungssysteme unterstützt werden. Dies erfolgt in erster Linie mit dem Ziel, die Lebensperspektiven von Jugendlichen an ihrem Wohnort und eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern. Eine arbeitsmarktnahe, dezentrale Berufsbildung gilt als wirksames Mittel zur Reduktion der Jugendarbeitslosigkeit.

Wichtig sind die Stärkung systemrelevanter Berufsbildungsinstitutionen, die Formulierung von Qualitätsstandards für Berufsbildungsabschlüsse, eine arbeitsmarktorientierte Definition und (Weiter-)Entwicklung der Ausbildungsinhalte, eine frühzeitige Berufswahlorientierung und -beratung, der Einbezug aller Sozialpartner in die Steuerung der Berufsbildung und die Gewährleistung der Durchlässigkeit im gesamten Bildungssystem und somit auch die Integration von Minderheiten und sozial Benachteiligten. Zentral ist die starke Einbindung des Privatsektors in die berufliche Bildung. Verstärkte Investitionen haben in den Partnerländern Arbeitsplätze geschaffen. Es ist für die Unternehmen aber oft schwierig, Arbeitskräfte mit den nachgefragten Kompetenzen und Qualifikationen zu finden, was auch auf eine schwach entwickelte und wenig arbeitsmarktorientierte Berufsbildung zurückzuführen ist. Durch die Verknüpfung der Reformen des Berufsbildungssystems mit Kampagnen zur Förderung des Ansehens der Berufsbildung bei Jugendlichen und Eltern soll deren Attraktivität erhöht, die Gleichwertigkeit mit allgemeinbildenden Bildungswegen etabliert und somit die Nachfrage aus der Wirtschaft nach qualifizierten Arbeitskräften besser befriedigt werden.