Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/26: Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten · 46 Seiten

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2.1. Ziele des zweiten Beitrags

a. Thematische Schwerpunkte

Die wirtschaftliche und soziale Kohäsion in der europäischen Nachbarschaft liegt im direkten Interesse der Schweiz. Um den Wohlstand langfristig zu sichern, ist die Schweiz sowohl wirtschaftlich als auch politisch auf ein stabiles, prosperierendes Umfeld in Europa angewiesen.

Mit einem zweiten Schweizer Beitrag will der Bundesrat weiterhin zur Verringerung der

wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU beitragen. Die Kohäsion in

Europa steht noch immer vor grossen und zum Teil neuen Herausforderungen. In der Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise ab 2008 haben sich die wirtschaftlichen Gräben in Europa verstärkt, und aufgrund der Migrationssituation ab 2015 werden viele EU-Staaten durch die stark angestiegenen und ungleich verteilten Migrationsbewegungen erheblich gefordert. Diese Entwicklungen stellen auch Risiken für die Schweiz dar. Ihnen soll mit einem zweiten Schweizer Beitrag entgegengewirkt werden.

Die Integration der EU-13 in die EU und damit einhergehend die Verringerung der

wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten und die Stärkung der Kohäsion innerhalb

der EU ist ein langfristiger Prozess. Die EU und die EFTA/EWR-Staaten unterstützen diesen weiterhin mit erheblichen Mitteln. Der Beitrag soll die wirtschaftliche Entwicklung in den Partnerländern stärken und die Perspektiven vor Ort verbessern. Der Bundesrat will in diesem Rahmen mit dem Schwerpunktbereich Berufsbildung besondere Anstrengungen leisten, um die Ausbildung von Fachkräften zu verbessern und die Jugendarbeitslosigkeit in den Partnerländern zu reduzieren. Auch der Schweiz, die dank den bilateralen Abkommen mit der EU über einen massgeschneiderten Zugang zum EU-Binnenmarkt verfügt, kommt eine positive wirtschaftliche Entwicklung in den EU-13 zugute. Umgekehrt erwartet die EU, dass sich die Schweiz an der Lastenverteilung zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU angemessen beteiligt. Dies bestätigt der Rat der EU seit mehreren Jahren in seinen Schlussfolgerungen über die Beziehungen mit der Schweiz.

Die beträchtlichen innereuropäischen Spannungen im Zusammenhang mit der Migrationssituation ab 2015 haben gezeigt, dass nach wie vor erhebliche Divergenzen zwischen den Migrationssystemen der EU-Staaten bestehen und dass Migration einen Einfluss auf den europäischen Zusammenhalt hat. Das gute Funktionieren der europäischen Systeme im Migrationsbereich inkl. Harmonisierung entsprechender europäischer Standards liegt auch im Interesse der Schweiz. Dies ist eine Voraussetzung für die Eindämmung von irregulärer Weiterwanderung innerhalb Europas (Sekundärmigration). Der Bundesrat will deshalb im Rahmen des Schwerpunktbereichs Migration mit entsprechenden Programmen und Projekten mithelfen, die Herausforderungen im Flüchtlings- und

Migrationsbereich in Europa künftig besser zu bewältigen. b. Stärkung der politischen Beziehungen Der Schweizer Beitrag verstärkt und vertieft die bilateralen Beziehungen zwischen der

Schweiz und den Partnerländern, indem sich die Schweiz als innovativer, kompetenter und solidarischer Partner erweist. Der Beitrag unterstützt darüber hinaus die guten Beziehungen zur gesamten EU. Dies kommt unter anderem auch den Handelsbeziehungen zum mit Abstand wichtigsten Handelspartner der Schweiz und dem Austausch im Bildungs- und Forschungsbereich zugute. Im Rahmen der verstärkten