Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/26: Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten · 46 Seiten
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Entscheidungsprozesse einzubringen. Dank ihrer Vertrautheit mit den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger können NRO auch Aufgaben übernehmen, die staatliche Stellen nicht oder nur teilweise wahrnehmen können, zum Beispiel in sozialen Diensten oder im Umweltschutz.
Die Unterstützung der NRO soll auf die Entwicklung ihrer institutionellen Kapazität, Unterstützung von Eigeninitiativen und Vernetzung fokussiert werden, um deren Fähigkeiten zur Einflussnahme zu stärken. Damit sollen insbesondere die Rolle und Verantwortung der Zivilgesellschaft bei der Rechenschaftsablegung des öffentlichen Sektors gestärkt werden. Soweit möglich soll ein Bezug zu anderen Themen des zweiten Schweizer Beitrags (z.B. Migration, Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit und Soziales) und der Austausch mit Schweizer zivilgesellschaftlichen Organisationen sichergestellt werden.
2.2.3. Strategie
Die Strategie, die Grundsätze und das Umsetzungskonzept des Erweiterungsbeitrags haben sich grundsätzlich bewährt, sodass beim zweiten Beitrag darauf aufgebaut werden kann. Die bisherigen Erfahrungen, neue Gegebenheiten sowie die Empfehlungen aus den Prüfungen der EFK und der externen Evaluation bedingen jedoch spezifische Anpassungen.
a. Strategische Leitlinien Prioritäten und Bedürfnisse der Partnerländer (Nachfrageorientierung)
Die strategischen Prioritäten der Partnerländer bilden eine wichtige Grundlage für die Vereinbarung der bilateralen Zusammenarbeitsprogramme. Die bedürfnisorientierte Festlegung der Themen der Zusammenarbeit ist für eine gute Wirksamkeit der Projekte unabdingbar. Die gegenwärtigen nationalen und regionalen Planungsinstrumente der Partnerländer sind abgestimmt auf den Gemeinsamen Strategischen Rahmen („Common Strategic Framework“) der neuen EU-Kohäsionspolitik 2014 - 2020 und auf der darauf basierenden Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft („Partnership Agreement“) zwischen der EU-Kommission und dem jeweiligen Mitgliedstaat. Somit wird sichergestellt, dass der Schweizer Beitrag die Kohäsionsanstrengungen der EU und der EFTA/EWR-Staaten komplementär unterstützt.
Nutzbarmachung von Schweizer Expertise und Erfahrungen
Bei ausgewählten Themen soll noch stärker als bisher Schweizer Expertise in die Zusammenarbeit eingebracht werden. Im Vordergrund stehen dabei die duale Berufsbildung und das Schweizer Migrations- und Asylwesen aber beispielsweise auch der Klimaschutz und die Abfallbewirtschaftung. In allen Themen sollen insbesondere Partnerschaften zwischen lokalen und Schweizer Akteuren gezielt gefördert und Fachstellen in der Schweiz mit interessantem Wissen für Partnerinstitutionen direkt eingebunden werden.
Umsetzungsstrategie
Geografische Konzentration: Die bisherige Vorgabe, in Polen, der Slowakei,
Tschechien und Ungarn, mindestens 40 Prozent der Mittel den weniger fortgeschrittenen, strukturschwachen Regionen zukommen zu lassen, hat regional wirkungsvolle Resultate erbracht und soll beibehalten werden.
Komplementarität: Das Schweizer Programm soll sich auf prioritäre Sektoren
konzentrieren, für welche zu wenig EU-Mittel zur Verfügung stehen (finanzielle Komplementarität) oder welche durch die Instrumente der EU-Kohäsionspolitik nicht oder nicht ausreichend abgedeckt werden (thematische Komplementarität).