Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/27: Änderung des Tierseuchengesetzes (TSG) · 16 Seiten

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unterschiedlichen Anforderungen an die Daten zu Problemen im Veterinär- und im Agrarvollzug führten. Die unklaren Bestimmungen bezüglich der Bearbeitung der Daten der Tierverkehrsdatenbank für verschiedene Zwecke (Tierseuchenbekämpfung, Agrarvollzug, privatrechtliche Belange) seien in nachfolgenden Erlassen zu klären. Zudem seien die in Abs. 3 für die Bearbeitung der Daten vorgesehenen Regeln im Rahmen des Masterdatenkonzepts zwingend so zu definieren, dass die verschiedensten Ansprüche in bestmöglicher Weise erfüllt werden könnten.

Die Kantone AR, BL, SG, SH, TG und ZH sowie VSKT fordern, dass der Vorrang der Ausgestaltung und Nutzung der Tierverkehrsdatenbank für das Hauptziel Überwachung des Tierverkehrs und der Tiergesundheit festgelegt wird. Eine Ergänzung von Art. 7a TSG alleine reiche nicht aus, da die agrarpolitische Nutzung im Tierseuchengesetz nicht erwähnt werde. Für die Übertragung von agrarpolitischen Massnahmen müsse nach der Vernehmlassungsvorlage nicht einmal ein Zusammenhang mit dem eigentlichen Zweck der Tierverkehrsdatenbank (Überwachung des Tierverkehrs und der Tiergesundheit) vorhanden sein. Die Kantone AR, BL, SG, SH und TG sowie VSKT kritisieren, dass schon heute die Berechnung von Direktzahlungsbeiträgen anhand der Tierdaten eines Betriebs für Rindvieh und Pferde das Hauptziel Tierseuchenprävention und -bekämpfung schwäche, da die Betroffenen ihre Betriebs- und Tieranmeldung auf diese Zahlungen ausrichten. Es wird deshalb eine Ergänzung der Bestimmung verlangt, die besagt, dass der Bundesrat der Identitas AG Aufgaben übertragen kann, die den Vollzug agrarpolitischer Massnahmen betreffen, «soweit diese Aufgaben die Überwachung des Tierverkehrs und der Tiergesundheit nicht beeinträchtigen oder erschweren und sie in einem Zusammenhang mit diesem Hauptziel stehen.» Der Kanton ZH schlägt eine Ergänzung in dem Sinne vor, dass explizit der Vorrang der Überwachung des Tierverkehrs und der Tiergesundheit festgelegt wird.

Der Kanton AG erachtet die Vernetzung der Informationssysteme des Landwirtschafts- und Veterinärbereichs als zentral, um die Synergien zu nutzen, welche die Qualität der Daten und des Vollzugs erhöhen. Die Daten seien dabei in einer Form zu erheben, welche für die Seuchenbekämpfung optimal nutzbar ist.

Der Kanton FR führt an, dass der Agrarvollzug bis heute in verschiedenen Systemen erfolge, wie in Acontrol und in kantonalen Systemen (z.B. GELAN, Acorda, etc.). Zur Optimierung der Abläufe seien bei der Weiterentwicklung der Bundessysteme die Kantone frühzeitig einzubeziehen. Deshalb sei für die Übertragung von Aufgaben, die den Vollzug der agrarpolitischen Massnahmen betreffen, an die Identitas AG die Absprache mit den Kantonen zu fordern.

SP weist darauf hin, dass die Tierverkehrsdatenbank laufend erweitert und mit anderen Informationssystemen aus dem Veterinär- und Landwirtschaftsbereich vernetzt werde. Beispielsweise würden die in der Tierverkehrsdatenbank gespeicherten Bewegungsdaten der Berechnung tierbezogener Direktzahlungen und statistischen Zwecken dienen. Aufgrund der Bedeutung der Tierverkehrsdatenbank und der damit verbundenen Funktionalitäten sei es deshalb richtig, parallel zu den Änderungen im Tierseuchengesetz die Bearbeitung der Daten der Tierverkehrsdatenbank für agrarpolitische Zwecke im Landwirtschaftsgesetz zu verankern. Es scheine sinnvoll, dass die Daten der Tierverkehrsdatenbank neben dem Vollzug des Tierseuchen- auch jenen des Landwirtschaftsgesetzes unterstützen dürfen. So sollen die Daten beim Vollzug agrarpolitischer Massnahmen auch bearbeitet werden dürfen. Zudem sei zu begrüssen, dass der Bundesrat weitere Aufgaben, die agrarpolitische Massnahmen betreffen, an die Identitas AG übertragen können soll.