Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/27: Änderung des Tierseuchengesetzes (TSG) · 16 Seiten

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sicherheit, seien die gesetzlichen Anpassungen auch im Hinblick auf allfällige WTO-Ausschreibungen für die Betreibung einer Tierverkehrsdatenbank zu begrüssen. Hingegen sind SFF und SVV erstaunt, dass in den Erläuterungen die Mehrheitsbeteiligung des Bundes u.a. auch mit der Ausrichtung der Entsorgungsbeiträge von rund 48 Mio. Franken pro Jahr begründet wird. Es sei klar festzuhalten, dass die Finanzierung der Entsorgungsbeiträge schon heute de facto durch die Wertschöpfungskette Fleisch selber erfolgt und zwar als Teil der Versteigerungserlöse bei der Zuteilung von Zollkontingentsanteilen bei der Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren von brutto rund 200 Mio. Franken pro Jahr.

Proviande schlägt eine Ergänzung in Abs. 3 vor. Der Bundesrat soll bei der Festlegung der strategischen Ziele den Verwaltungsrat der Identitas AG als Spiegel der Branche einbeziehen. Micarna bemängelt, dass aus dem Text nicht eindeutig hervorgehe, ob das Festlegen der strategischen Ziele nur die Aufgaben des Bundes betrifft oder auch jene Ziele, welche die Identitas AG als Anbieterin gewerblicher Leistungen für Dritte erbringt. Micarna schlägt deshalb eine entsprechende Einschränkung der strategischen Ziele auf die Erfüllung der Bundesaufgaben vor.

Der Kanton FR schlägt zu Abs. 6 eine Ergänzung in dem Sinne vor, dass die Identitas AG Dienstleistungen für Dritte nur erbringen darf, soweit diese nicht nur die Erfüllung der Bundes-, sondern auch der Kantonsaufgaben nicht beeinträchtigen.

Die Kantone BE, GL, GR, OW, UR und Regio Centro VSKT beantragen, in Abs. 6 zu ergänzen, dass die Überwachung des Tierverkehrs und der Tiergesundheit als Hauptziel definiert wird. Beide seien Voraussetzung zur Bekämpfung der Tierseuchen und der eigentliche Grund zur Führung einer Tierverkehrsdatenbank. Weitere Aufgaben aus den Bereichen Tiergesundheit, Tierschutz, Lebensmittel und Heilmittel dürften das vorrangige Hauptziel nicht gefährden. Auch die Kantone AR, BL, SG, SH, TG, ZH und VSKT beantragen eine ähnliche Ergänzung in Abs.

6. Der Identitas AG sollen weitere Aufgaben übertragen werden dürfen, soweit diese die Überwachung des Tierverkehrs und der Tiergesundheit nicht beeinträchtigen oder erschweren und sie in einem Zusammenhang mit diesem Hauptziel stehen.

Der Kanton AI schlägt vor, dass für die Übertragung von weiteren Aufgaben nicht der enge Zusammenhang mit der Überwachung des Tierverkehrs und der Tiergesundheit massgebend sein soll, sondern, dass die weiteren Aufgaben mit der Überwachung des Tierverkehrs und der Tiergesundheit koordiniert werden.

Apisuisse beantragt, dass nur weitere Aufgaben übertragen werden dürfen, die nicht die Tätigkeit der Tiergesundheitsdienste konkurrenzieren.

Der Kanton AG beantragt, in Abs. 6 zu ergänzen, dass die Kantone bei der Regelung der Kosten durch den Bundesrat vorab angehört werden müssen.

VSKT regt an, die Terminologie anzupassen und bei den aufgeführten Bereichen die Begriffe «Lebensmittelsicherheit» und «Heilmittelgesetz» zu verwenden. Auch der Kanton ZH würde den Begriff «Lebensmittelsicherheit» bevorzugen.

SFF beantragt in Abs. 7 eine Präzisierung in dem Sinne, dass die Quersubventionierung der gewerblichen Leistungen durch den Bund nicht zulässig sein soll und dem Bund aber auch kein Recht zustehen soll, auf die Daten der gewerblichen Leistungen für Dritte zuzugreifen.

SMP und SP erachten es als wichtig, dass die Erfüllung der Bundesaufgaben nicht beeinträchtigt werden darf, dass marktkonforme Preise festgesetzt werden müssen und eine Quersubventionierung gewerblicher Leistungen nicht zulässig ist.

Zooschweiz hat Bedenken bezüglich des Datenschutzes. Es wird die Frage aufgeworfen, wie gewährleistet werden kann, dass Daten nicht an weitere Personengruppen gelangen. Da die Identitas AG auch kommerziell tätig sein dürfe, bestehe hier möglicherweise ein Interesse, Daten auch für andere Zwecke zu verwenden.