Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/27: Änderung des Tierseuchengesetzes (TSG) · 16 Seiten

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1 Ausgangslage

Die Kontrolle des Tierverkehrs ist von grosser Bedeutung für die Rückverfolgbarkeit von Tieren im Rahmen der Seuchenvorbeugung und -bekämpfung sowie für die Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft. Aus diesem Grund ist der Bund gesetzlich verpflichtet, eine zentrale Datenbank (Tierverkehrsdatenbank) zu betreiben oder betreiben zu lassen. Die diesbezüglichen formell-gesetzlichen Grundlagen sind sehr allgemein gehalten.

Seit der Inbetriebnahme im Jahr 1999 betreibt die Identitas AG (ehemals Tierverkehrsdatenbank AG) die Tierverkehrsdatenbank im Auftrag des Bundes. Dieser hält seit 2002 51 % des Aktienkapitals der Identitas AG. Die übrigen Aktien sind auf 16 Organisationen aus der Vieh- und Fleischbranche verteilt. In den letzten vier Jahren erfolgte eine eingehende Überprüfung der Rolle des Bundes beim Betrieb der Tierverkehrsdatenbank. Sie ergab, dass der Betrieb der Tierverkehrsdatenbank bei der Identitas AG belassen und der Bund im bisherigen Umfang Mehrheitsaktionär bleiben soll.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat das EDI mit Beschluss vom 22. März 2017 beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem WBF eine Revision des Tierseuchengesetzes und des Landwirtschaftsgesetzes vorzubereiten, um die Beteiligung des Bundes an der Betreiberin der Tierverkehrsdatenbank, die eignerpolitischen Steuerungseckpunkte sowie die Übertragung des Betriebs gesetzlich zu regeln.

Gleichzeitig werden einzelne punktuelle Verbesserungen und Aktualisierungen des Tierseuchengesetzes vorgenommen. Beispielsweise wird die Bestimmung zu den Informationssystemen im Veterinärbereich und im Bereich Lebensmittelsicherheit an die heutigen Ansprüche an eine gesetzliche Grundlage für die Datenbearbeitung angepasst. Ebenfalls an die aktuellen Anforderungen angepasst wird die Bestimmung zum nationalen Überwachungsprogramm insbesondere hinsichtlich der dafür den Kantonen auszurichtenden Abgeltungen. Schliesslich werden die Strafbestimmungen punktuell revidiert.

2 Vernehmlassungsverfahren

Am 28. März 2018 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren für die Änderung des Tierseuchengesetzes. Es dauerte bis am 13. Juli 2018.

Neben den Kantonen wurden die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und weitere Organisationen und interessierte Kreise begrüsst. Die Einladung zur Vernehmlassung wurde an 137 Adressaten versandt.

Insgesamt sind 61 Stellungnahmen zur Änderung des Tierseuchengesetzes eingegangen, welche auf der Internetseite https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2018.html#EDI eingesehen werden können.

Der nachfolgende Bericht enthält eine Zusammenfassung der eingereichten Stellungnahmen zur Änderung des Tierseuchengesetzes. Zuerst werden die allgemeinen Bemerkungen zusammengefasst, gefolgt von den detaillierten Stellungnahmen zu den einzelnen Artikeln.

3 Allgemeine Bemerkungen

Die vorgeschlagene Revision des Tierseuchengesetzes wurde von den Vernehmlassungsteilnehmenden grundsätzlich begrüsst. Sie anerkennen die grosse Bedeutung der Kontrolle des Tierverkehrs für die Rückverfolgbarkeit von Tieren bei der Seuchenvorbeugung und -bekämpfung sowie für die Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft. Die formell-gesetzliche Regelung des Verhältnisses zwischen der Betreiberin der Tierverkehrsdatenbank und dem