Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/27: Änderung des Tierseuchengesetzes (TSG) · 16 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 9Fedlex · Ergebnisbericht

etc.). Bei der Weiterentwicklung der Bundessysteme seien die Kantone frühzeitig einzubeziehen und es seien insbesondere die finanziellen Auswirkungen auf die Kantone zu klären.

Der Kanton ZH und VKCS bemerken, dass der Vollzug des Lebensmittelrechts nicht alleine auf die Lebensmittelhygiene abzielt. Er umfasse neben dem hygienischen Umgang mit Lebensmitteln auch den Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten, den Täuschungsschutz und die korrekte, vollständige Information über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände. In der Strategie der Konferenz Lebensmittelkette würden diese Ziele mit dem Begriff Lebensmittelsicherheit umschrieben. Sie empfehlen deshalb, diesen Begriff auch hier zu verwenden. Die beiden Vernehmlassungsteilnehmenden beantragen zudem, neben den Informationssystemen nach Abs. 1 auch die Tierverkehrsdatenbank zum gemeinsamen zentralen Informationssystem entlang der Lebensmittelkette zu zählen, da nur so die dort erfassten Daten für eine durchgängige Nutzung erschlossen werden könnten.

SFF und Micarna weisen darauf hin, dass eine einheitliche Datenerhebung und die Verwendung derselben Begrifflichkeiten über alle Kantone hinweg für die Aussagekraft der Informationssysteme von entscheidender Bedeutung sind. Sie wünschen sich daher eine einheitliche Begriffswahl und beantragen, auf Gesetzesstufe festzuhalten, dass die Daten für die Informationssysteme in allen Kantonen gleich erhoben und überall dieselben Begriffe verwendet werden müssen.

Die Kantone AI, AR, BL, FR, UR, TG, VD, ZH sowie VKCS und VSKT bemerken, dass für die Gewährung des Zugriffs durch die Kantone auf ihre eigenen Vollzugsdaten eine formell-gesetzliche Grundlage bestehen muss. Diesbezüglich erachten die Kantone GL und GR eine Vorgabe im TSG als obsolet, da die Kantone ohnehin die Anforderungen der Datenschutzgesetzgebung zu erfüllen hätten.

Die Kantone AI, AR, BE, BL, BL, GR, NW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VD und ZH sowie VSKT monieren, dass für die Kantone nur ein «Nutzungsrecht» an den Informationssystemen bestehen solle, obwohl sie zu zwei Dritteln von den Kantonen finanziert werden sollen und fordern ein explizites Mitbestimmungsrecht. Der Kanton AG schlägt in diesem Zusammenhang für das Informationssystem ASAN eine je hälftige Finanzierung durch Bund und Kantone vor.

Art. 45d Weitere Informationssysteme: Datenbearbeitung

Der Kanton FR begrüsst, dass Dritte, die mit Vollzugsaufgaben betraut sind (z.B. Labelorganisationen, Kontrollorganisationen im Bereich Tierschutz) zur Erfüllung der Aufgaben in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Daten online bearbeiten können. Aus Kostengründen würden sich hier primär Schnittstellen zu den Bundessystemen (z.B. AGIS, ASAN) anbieten. Dabei sei zu beachten, dass bereits heute verschiedene Kantone (z.B. GELAN) eine Kontrollkoordination über alle Kontrollen sicherstellen, was auf Stufe Bund derzeit nicht möglich sei. Hier sollte kein Rückschritt erfolgen.

Der Kanton ZH und VKCS weisen darauf hin, dass die Lebensmittelsicherheit auch die Aspekte der Lebensmittelhygiene umfasse und dieser Begriff daher gestrichen werden könne.

Die Kantone GL und GR fordern die Klärung des Verhältnisses dieser Bestimmung zu Art. 45c Abs. 3.

Verschiedene Kantone (AI, AR, BE, BL, GL, GR, SG, SH, TG, UR, ZH) sowie VSKT und Regio Centro VSKT fordern, die Einsicht in Daten und deren Freigabe für Dritte auf die Kontrolldaten der Bereiche Primärproduktion und Nutztierschutz einzuschränken.

Zooschweiz befürchtet eine unkontrollierte Weitergabe von Daten an Dritte und beantragt, im Gesetz vorzusehen, dass Daten von betroffenen Tierarten aus Wildparks, Tierparks, Zoos und Zirkussen nicht für jedermann, sondern nur für die Vollzugsbehörden zugänglich sind.