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Vernehmlassung 2018/4: Änderung der technischen Anforderungen und der Zulassungsprüfung von Strassenfahrzeugen und Einführung eines neuen Fahrtschreibers · 48 Seiten

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Anhang 3 (Art. 112 Abs. 5 und 6)

Anforderungen an Kamera-Monitor-Systeme zur Unterstützung der Sicht zur Seite

1 Kamera-Monitor-Systeme, bestehend aus mindestens zwei Seitenblickkameras und einem oder mehreren Monitoren

11 Die horizontalen Öffnungswinkel aller linken und aller rechten Seitenblick-

kameras müssen je zwischen 50° bis 70° liegen.

12 Die Bilder müssen verzögerungsfrei auf den Monitor oder die Monitore

übertragen werden.

13 Eine Fehlfunktion oder Störung des Systems muss für den Fahrer leicht

erkennbar sein.

14 Die Bilder der linken und der rechten Seite müssen gleichzeitig angezeigt

werden können.

141 Bei Verwendung eines einzelnen Monitors müssen die Bilder der linken und

der rechten überwachten Seite auf dem Monitor eindeutig zugeordnet sein.

15 Die Bilder müssen eine diagonale Grösse von mindestens 4,5 Zoll aufwei-

sen.

16 Die Bilder müssen in ausreichender Auflösung und möglichst wenig ge-

staucht oder verzerrt dargestellt sein.

161 Ein Objekt mit einer Frontfläche von 1,50 m Höhe und 0,50 m Breite, das

130 m entfernt ist, muss auf einem Monitor-Bild, dessen diagonale Grösse 4,5 Zoll aufweist, erkennbar sein.

17 Die Helligkeit des Monitors oder der Monitore muss einstellbar sein.

171 Blendungen auf dem Monitor oder den Monitoren müssen wirksam verhin-

dert werden.

172 Die Seitenblickkameras müssen auch bei grellem Sonnenlicht in der Lage

sein, Bilder zu erzeugen.

2 Widerstandsfähigkeit gegen äussere Einflüsse

21 Alle Komponenten müssen gegen das Eindringen von Wasser und Staub

geschützt sein.

22 Die Komponenten und ihre Einstellung sowie die Leitungsverbindungen

müssen den im Betrieb auftretenden Erschütterungen standhalten.

23 Die Kamera-Monitor-Systeme müssen im Temperaturbereich zwischen

-20°C und +65°C funktionieren.

24 Die Kameralinsen oder Deckscheiben müssen aus Materialien bestehen, die

sich nicht verformen und stets klar bleiben.