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Vernehmlassung 2018/4: Änderung der technischen Anforderungen und der Zulassungsprüfung von Strassenfahrzeugen und Einführung eines neuen Fahrtschreibers · 48 Seiten
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213 Für Fremd- und Selbstzündungsmotoren von Motorfahrzeugen mit einem
Gesamtgewicht bis 7,50 t und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h genügt es, wenn sie der Verordnung (EU) 2016/1628 oder dem UNECE-Reglement Nr. 96 entsprechen.
216 Die Ziffern 211, 211a, 211b, 211c, 212, 213 und 215 gelten auch für Fahr-
zeuge, die von der Typengenehmigungspflicht befreit sind.