Vorlage

Vernehmlassung 2018/4: Änderung der technischen Anforderungen und der Zulassungsprüfung von Strassenfahrzeugen und Einführung eines neuen Fahrtschreibers · 48 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 38Fedlex · Vorlage

Anhang 6 (Art. 53 Abs. 1, 177 Abs. 1)

Geräuschmessung

Ziff. 111.2, 111.31, 221, 37 Pkt. 9 und 10 sowie 42 Einleitungsteil

11 Verfahren und Grenzwerte

111.2 Traktoren müssen den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 167/2013

und der delegierten Verordnung (EU) 2015/96 entsprechen.

111.31 Betrifft nur den französischen Text.

22 Drehzahlmessgeräte

221 Für die Bestimmung der Motorendrehzahl ist mindestens ein Drehzahlmes-

ser der Klasse 2,0 gemäss der Publikation Nr. 61672-1 der IEC, Ausgabe 2002, zu verwenden. Im Fahrzeug vorhandene Drehzahlmesser dürfen dazu nicht verwendet werden.

37 Grenzwerte

Die nachstehenden Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden:

Fahrzeugart/Geräuschquelle Grenzwert in dB(A)

9. Motorkarren mit einer Motorleistung:

 150 kW84

> 150 kW86

10. Traktoren siehe Ziffer 111.2

42 Standmessung nach der «7-Meter-Messmethode»

Für Fahrzeuge der Ziffern 111.4 und 112 richtet sich die «7-Meter-Standmessung» nach den Ziffern 42–422.2.

Für Traktoren richtet sich diese Standmessung nach den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 und der delegierten Verordnung (EU) 2015/96.