Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/59: 16.414 Pa.Iv. Graber Konrad. Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle; 16.423 Pa.Iv. Keller-Sutter. Ausnahme von der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten · 22 Seiten

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Bericht

1 Entstehungsgeschichte

Am 17. März 2016 reichte Ständerat Konrad Graber seine parlamentarische Initiative 16.414 Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle ein. Die Initiative fordert, den Veränderungen in der Arbeitswelt und den Bedürfnissen des Denk- und Werkplatzes Schweiz sei Rechnung zu tragen, indem auf Gesetzesstufe ein Jahresarbeitszeitmodell eingeführt und die Bestimmungen zur Arbeits- und zur Ruhezeit im Arbeitsgesetz flexibilisiert werden.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) beschloss an ihrer Sitzung vom 18. August 2016 mit 10 zu 3 Stimmen, der parlamentarischen Initiative von Ständerat Graber Folge zu geben. Die nationalrätliche Schwesterkommission (WAK-N) stimmte dem Entscheid der WAK-S am 20. Februar 2017 mit 18 zu 6 Stimmen zu.

Am 31. August 2017 nahm die WAK-S mit 7 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Antrag an, der die Leitlinien für die Umsetzung der parlamentarischen Initiative vorgab. Zugleich beauftragte sie die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat und dem Initianten auf dieser Grundlage einen Vorentwurf auszuarbeiten und die entsprechenden Erläuterungen zu verfassen.

Diesen Vorentwurf prüfte die WAK-S am 15. Februar 2018. Sie beschloss mit 10 zu 3 Stimmen, darauf einzutreten, und beriet ihn ein erstes Mal. Anschliessend wurde der Vorentwurf durch die Verwaltung und das Kommissionssekretariat in gesetzestechnischer Hinsicht überarbeitet. An ihrer Sitzung vom 18. Juni 2018 prüfte die Kommission diese überarbeitete Fassung und stimmte dem definitiven Vorentwurf in der Gesamtabstimmung mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Weiter beschloss die Kommission die Eröffnung einer Vernehmlassung.

Eine Minderheit lehnt den Vorentwurf insgesamt ab und beantragt, nicht darauf einzutreten (vgl. Kap. 2.2.2).

2 Grundzüge der Vorlage

Mit dem vorliegenden Vorentwurf sollen die Vorschriften zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit flexibilisiert werden, indem für bestimmte Arbeitnehmerkategorien ein Jahresarbeitszeitmodell eingeführt wird. Angepasst werden sollen ausserdem die Bestimmungen zur Lage und Länge des Zeitraums für die individuelle Tages- und Abendarbeitszeit, zur Ruhezeit und zum Sonntagsarbeitsverbot. Die nachfolgenden Ausführungen zum geltenden Recht beziehen sich auf diese Aspekte und erläutern ausserdem die Möglichkeiten der Jahresarbeitszeit. Da der Vorentwurf die Frage der Vereinbarkeit mit der Regelung der Überstunden im Obligationenrecht (OR)1 aufwirft, wird die entsprechende Bestimmung des OR ebenfalls erläutert.

1 SR 220