Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/59: 16.414 Pa.Iv. Graber Konrad. Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle; 16.423 Pa.Iv. Keller-Sutter. Ausnahme von der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten · 22 Seiten
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6 Rechtliche Grundlagen
6.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit
Der Vorentwurf stützt sich auf Artikel 110 der Bundesverfassung vom 18. April 199916 der dem Bund die Kompetenz gibt, Vorschriften über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erlassen.
6.2 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
Gemäss Artikel 6 Absatz 4 ArG wird durch Verordnung bestimmt, welche Massnahmen für den Gesundheitsschutz in den Betrieben zu treffen sind. Die im Vorentwurf vorgesehene Ergänzung dieser Bestimmung mit Beispielen in welchen Bereichen solche Massnahmen vorgesehen werden können, ist von der heutigen Delegation, die auch im Rahmen der üblichen Vollzugskompetenz liegt, bereits abgedeckt und begründet keine neue Delegation der Rechtssetzungskompetenz.
16 SR 101