Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/59: 16.414 Pa.Iv. Graber Konrad. Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle; 16.423 Pa.Iv. Keller-Sutter. Ausnahme von der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten · 22 Seiten

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Übersicht

Der Vorentwurf sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Vorgesetztenfunktion sowie Fachpersonen, die über wesentliche Entscheidbefugnisse in ihrem Fachgebiet verfügen, nach einem Jahresarbeitszeitmodell arbeiten können, sofern sie bei ihrer Arbeit eine grosse Autonomie geniessen und ihre Arbeitszeiten mehrheitlich selber festsetzen können. Bei einer Anstellung nach dem Jahresarbeitszeitmodell fällt die vom Gesetz festgelegte Grenze der wöchentlichen Höchstarbeitszeit weg und es darf unter dem Jahr Schwankungen bei der wöchentlichen Arbeitszeit geben. Im Jahresdurchschnitt dürfen jedoch höchstens 45 Stunden pro Woche gearbeitet werden und per Ende Jahr dürfen netto maximal 170 Mehrstunden resultieren, die dann mit Zuschlag von 25 Prozent auszuzahlen oder, sofern vertraglich vereinbart, im Folgejahr zu kompensieren sind. Gleichzeitig werden für Arbeitnehmende mit Jahresarbeitszeitmodell die Bestimmungen zur Ruhezeit und zur nach eigenem, freiem Ermessen geleisteten Sonntagsarbeit gelockert. Ausserdem kann der Bundesrat in der Verordnung Präventionsmassnahmen zum Schutz vor psychosozialen Risiken vorsehen.

Nach Ansicht der Mehrheit ist das Arbeitsgesetz heute in weiten Teilen überholt, da es auf den industriellen Produktionsprozess in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts zugeschnitten sei. Gerade im Dienstleistungsbereich, der heute zentral ist, habe sich die Arbeitsweise stark verändert, und auch die gesellschaftlichen Gegebenheiten seien nicht mehr die gleichen. Nicht zuletzt wünschten vor allem die Arbeitnehmenden selber mehr Freiheiten in der Gestaltung ihrer Arbeits- und Ruhezeiten, damit sich der Beruf besser mit der Familie, mit Hobbies und mit anderen Engagements vereinbaren lasse.

Die Minderheit hält die vorgeschlagene Änderung für unnötig und ist der Ansicht, das geltende Recht biete genügend Flexibilität. Sie ist der Meinung, der vorliegende Vorentwurf höhle letztlich das Arbeitsrecht insgesamt aus und gefährde ausserdem die Gesundheit der Einzelnen.

Der vorliegende Vorentwurf betrifft grundsätzlich die gleichen Arbeitnehmerkategorien wie der gleichzeitig in die Vernehmlassung geschickte Vorentwurf zur parlamentarischen Initiative von Ständerätin Karin Keller-Sutter (16.423 Ausnahme von der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten). Er schlägt aber einen anderen Weg vor, um den betreffenden Arbeitnehmenden eine grössere Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeiten zu ermöglichen.