Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/60: Änderung der Asylverordnung 2 und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern; Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz und Abgeltung der Kantone für die Kosten von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich · 14 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.750985

minderjährigen Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich» verabschiedet. Diese Empfehlungen sollen das Recht und die Praxis der Kantone bezüglich Unterbringung und Betreuung von MNA harmonisieren und damit den programmatischen Vorgaben der Kinderrechtskonvention (Übereinkommen über die Rechte des Kindes; SR 0.107) Nachachtung verschaffen.

Während der Anteil von Gesuchen unbegleiteter Minderjähriger am Total der Asylgesuche im Jahr 2014 noch 3,3 Prozent betrug, erhöhte sich dieser 2015 bereits auf 7 Prozent und 2016 sogar auf 7,6 Prozent. Entsprechend vergrösserte sich auch der Bestand an MNA: Wurden am 1. Januar 2014 rund 530 MNA verzeichnet, hielten sich am 1. Januar 2016 schon rund 3000 und am 1. Januar 2017 sogar rund 3250 MNA in der Schweiz auf. Diese markante Bestandeszunahme liess folglich die Kosten der Kantone für die kindergerechte Unterbringung und Betreuung anwachsen.

Mit einem Bericht «Kosten für die Unterbringung und Betreuung von MNA» erörterte die SODK im November 2016 die Kostensituation im Bereich der MNA aus Sicht der Kantone und stellte gestützt auf diese Analyse die Forderung nach einer Erhöhung der entsprechenden Bundessubventionen. Gemäss Erhebung der SODK betragen die Tageskosten im Durchschnitt aller Kantone rund 110 Franken pro MNA. Die Kantone machen daher geltend, dass bei der aktuellen Bundessubvention in Form einer Globalpauschale (rund Fr. 50 pro Tag und MNA) pro Tag Kosten in der Höhe von rund 60 Franken pro MNA ungedeckt blieben, was einem jährlichen Fehlbetrag zu ihren Lasten von rund 60 Millionen Franken entspräche. Würden nur Unterbringungsformen im Sinne der erwähnten SODK-Empfehlungen berücksichtigt, ergäbe sich sogar ein Fehlbetrag von rund 70 Millionen Franken.

Die dem Bericht zugrunde liegenden Kostenangaben der einzelnen Kantone hat die SODK in der Folge dem Staatssekretariat für Migration (SEM) zur Verfügung gestellt. Das SEM hat diese Kostenangaben in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) einer Plausibilitätsprüfung unterzogen und die Daten mit der SODK bereinigt. Gestützt auf die bereinigten anrechenbaren Kosten hat sich das SEM in Gesprächen mit der SODK auf eine in ihrer Höhe sachgerechte Subventionierung der Zusatzkosten der Kantone für die Unterbringung und Betreuung von MNA geeinigt. Dieses System zur Abgeltung der Kosten für MNA wird auch vom Bundesrat unterstützt.

4 Grundzüge der Vorlage

4.1 Integrationsagenda Schweiz

Mit der Neustrukturierung des Asylwesens, die ab März 2019 umgesetzt wird, werden die Asylverfahren deutlich schneller abgeschlossen. Das ermöglicht bei Personen ohne Bleiberecht eine raschere Rückkehr in den Heimatstaat oder den zuständigen Dublin-Staat. Bei Personen, die in der Schweiz bleiben können, wird es künftig möglich sein, mit den Integrationsmassnahmen früher zu beginnen. Hier setzt die Integrationsagenda an: Sie hat zum Ziel, die Menschen, die sich rechtmässig in der Schweiz aufhalten und längerfristig bleiben, rascher und nachhaltiger zu integrieren. Die Kantone verfügen mit den Kantonalen Integrationsprogrammen (KIP) bereits heute über einen Rahmen, der alle spezifischen Integrationsförderangebote zusammenfasst. Eine grundlegende Neuausrichtung der Integrationsförderung ist deshalb nicht erforderlich. Die Massnahmen müssen jedoch früher einsetzen und mit einer durchgehenden Fallführung optimal aufeinander abgestimmt und von allen Kantonen intensiver und verbindlicher umgesetzt werden.

In Ergänzung und Konkretisierung der bestehenden strategischen Programmziele der KIP einigten sich Bund und Kantone im Rahmen der Arbeiten zur Integrationsagenda für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen auf Wirkungsziele, die für alle Kantone verbindlich und quantitativ messbar sind. Zur Erreichung der Ziele soll schweizweit