Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/60: Änderung der Asylverordnung 2 und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern; Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz und Abgeltung der Kantone für die Kosten von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich · 14 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.750985

dass dieser Effekt nach einer Laufzeit von sechs Jahren beim Bund zu einer Minderung seiner Ausgaben für Subventionen im Bereich der Sozialhilfe an die Kantone im Umfang von rund 66 Millionen Franken pro Jahr führt. Die Mehrausgaben des Bundes für die Integrationsagenda belaufen sich somit längerfristig insgesamt auf rund 66 Millionen Franken pro Jahr. Mit dem Folgemandat zur Überprüfung des gesamten Finanzierungssystems im Flüchtlings- und Asylbereich4 sollen zudem weitere Minderausgaben im Bereich der Sozialhilfe angestrebt werden.

Im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz sollen Asylsuchende mit einer Bleibeperspektive von Sprachförderangeboten profitieren können. Diese Integrationsmassnahmen sind während dem beschleunigten und im Dublin-Verfahren noch nicht sinnvoll, wohingegen im erweiterten Verfahren mit dem Integrationsprozess begonnen werden kann, da sich die Wahrscheinlichkeit eines längerfristigen Verbleibs deutlich erhöht. Dafür können die Kantone Mittel aus der Integrationspauschale einsetzen. Es werden vom Bund dazu keine zusätzlichen Beiträge ausgerichtet. Die Sprachförderung setzt lediglich früher ein. Damit haben die

Sprachförderangebote für Asylsuchenden während dem erweiterten Verfahren keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund.

Die Erhöhung der Integrationspauschale hat beim Bund keine personellen Auswirkungen zur Folge. Für die Umsetzung der Integrationsagenda durch die Kantone entsteht personeller Aufwand, welcher bei den Kosten der einzelnen Massnahmen des Erstintegrationsprozesses eingerechnet wurde.

5.2 Abgeltung der Zusatzkosten für MNA

Die zusätzlichen Bundessubventionen für die Kantone betragen jährlich rund 30 Millionen Franken für unbegleitete minderjährige Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene und rund 2 Millionen Franken für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (jeweils errechnet auf dem Bestand am 31. Oktober 2017). Konkret wurden im Voranschlag 2019 Zusatzausgaben für MNA des gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereichs von 19,9 Millionen Franken und im integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2020–2022 von je 28 Millionen Franken eingestellt. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Verordnungsbestimmungen erst am 1. Mai 2019 in Kraft treten sollen.

Da die zusätzliche Bundessubventionierung an den Bestand an MNA bzw. dessen Verhältnis zum Gesamtbestand an Personen im Asyl- und Flüchtlingsbereich indexiert ist, wird ihre Höhe jährlich den tatsächlichen Kostenverhältnissen für MNA angepasst. Damit werden die entstehenden Kosten gerecht abgegolten. Eine erstmalige Anpassung erfolgt bereits mit Inkraftsetzung der Verordnungsänderung im Jahr 2019 auf der Basis vom 31. Oktober 2018. Die zusätzliche Bundessubventionierung für die Unterbringung und Betreuung von MNA des Asyl- und Flüchtlingsbereichs hat keine Auswirkungen auf die personellen Ressourcen beim Bund.

4 Bericht der Koordinationsgruppe vom 1. März 2018 Integrationsagenda Schweiz (Ziff. 5. Finanzierung)