Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/68: Änderung der Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften · 47 Seiten

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S151-0870

3.2.13. Art. 41 Abs. 4 E-VRV (Velofahrende Kinder bis 12 auf Trottoir)

Pro: 35

AG, FR, GE, JU, LU, NE, OW, TI, UR, VD, KAPO GE, Gde. St. Stephan, 2rad, ACS, astag, autoschweiz, ECO SWISS, FAKT, FMS, Les Routiers, OFV, PROVELO, RoadCross, sgv, SSV, strasseschweiz, umv, TCS, VASOS, velosuisse, BDP, CVP, FDP, SP, SVP

Contra: 43

AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, NW, SG, SO, SH, TG, UR, VS, ZG, ZH, VPLU, Ville de Lausanne, ACVS, agile, asa, asa_KF, bfu, BAW, CP, FUS, HA, KSSD, SBV, SFV, SMO, SVI, SVS, SVSP, SWW, VCS, VEKO, Vortritt Fussgänger, GLP, GRU, drei Privatpersonen

Der Vorschlag, Kinder bis 12 Jahren zu gestatten, mit dem Velo das Trottoir zu benützen, wird mehrheitlich abgelehnt. Die Altersgrenze von 12 Jahren wird von einer Mehrheit der Vernehmlassungsadressaten – darunter auch viele, die den Vorschlag nicht generell ablehnen – als zu hoch angesehen (AI, BE, BL, BS GE, GL, GR, SH, SO, VD, ZH, ACVS, agile, asa, bfu, BAW, FUS, KSSD, SBV, umv, SVI, GRU, eine Privatperson). Häufig wird beantragt, dass die Zulassung situationsbezogen erfolgen sollte und das Alter auf 8 oder 10 Jahre zu senken sei. Stellvertretend für die vielen Vernehmlassungsadressaten, die dies fordern, soll hier die Stellungnahme der ACVS zitiert werden: «Einerseits erscheint uns die vorgeschlagene Altersgrenze von 12 Jahren klar zu hoch und muss deutlich gesenkt werden, wobei eine Altersgrenze von 10 Jahren oder weniger ins Auge zu fassen ist. Andererseits grenzen im dicht bebauten Gebiet die Trottoirs oft direkt an Zufahrten oder Quartierstrassen, Häuser, Gartenmauern oder Bepflanzungen. Die Übersicht ist dadurch sehr eingeschränkt. Gerade kleine Kinder können diese Gefahren nicht richtig einschätzen und könnten sich in falscher Sicherheit wiegen; mit der vorgesehenen Freigabe des Trottoirs nimmt man somit erhebliche Risiken in Kauf. In diesem Lichte erscheint uns die generelle Möglichkeit der Benutzung des Trottoirs durch Kinder bis 12 Jahren als sehr heikel. Vielmehr sollte die Benutzung des situationsbezogen beurteilt und entsprechend markiert und signalisiert werden».

Die politischen Parteien unterstützen den Vorschlag mehrheitlich. So wird von der CVP vorgebracht, dass dadurch die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmenden mit der geringsten Erfahrung erhöht werden kann. Ausdrücklich begrüsst wird der Vorschlag auch von PROVELO und strasseschweiz.

Wie unterschiedlich die vorgeschlagene Massnahme beurteilt wird, veranschaulicht die Stellungnahme des SSV: «Der Städteverband steht dem vorgeschlagenen Regime grundsätzlich positiv gegenüber. Bei seiner Anwendung in städtische Räumen mit ihrem dichten Fussgängerverkehr ergeben sich daraus aber Zielkonflikte. Insbesondere das Aufeinandertreffen von Kindern, die Folgen ihrer Aktivitäten nicht oder nur in begrenztem Masse abschätzen können, und von Menschen, die gehbehindert oder sonst in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, birgt zusätzliche Risiken. Er schlägt deshalb anstelle des vorgeschlagenen Textes die folgende Formulierung vor: «Kinder bis 12 Jahre dürfen auf Fusswegen und Trottoirs Rad fahren, sofern es die örtlichen Verhältnisse zulassen und die Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger gewährleistet bleibt.» Einzelne Städte möchten Tempo 30-Zonen von dieser Bestimmung ausnehmen und sie auf Trottoirs entlang von Strassen mit Höchstgeschwindigkeiten von 50 km/h beschränken, andere plädieren dafür, die Altersgrenze bei 10 oder 8 Jahren festzulegen, und eine dritte Gruppe äussert sich explizit negativ zum Vorschlag».

3.2.14. Art. 44 VRV (Aufhebung)

Pro: 51

AG, AI, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, NE, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VD, VS, ZG, ZH, KAPO GE, ACS, ACVS, asa, asa_KF, astag, auto-schweiz, bfu, CP, ECO SWISS, FAKT, KSSD, OFV, PROVELO, RoadCross, sgv, SFV, SSV, strasseschweiz, SVI, SVS, SVSP, TCS, umv, VASOS, BDP, GLP, zwei Privatpersonen

Contra: 11

LU, NW, TI, VPLU, agile, FUS, HA, Les Routiers, SWW, GRU, SP

Die Aufhebung dieses Artikels wird mehrheitlich befürwortet. FUS, HA, Les Routiers, SBV, SWW, GRU und SP befürchten, dass durch die Aufhebung von Artikel 44 Absatz 3 unbegleitete Motorhandwagen (autonom fahrende Lieferroboter) legal auf Trottoirs und Gehflächen verkehren dürften und lehnen die Aufhebung dieser Bestimmung daher ab. Die ACVS macht darauf aufmerksam, dass gerade in ländlichen Gebieten Artikel 44 immer wieder zur Anwendung gelange und in der Praxis zu keinen Problemen führe, weshalb der Artikel auch einfach beibehalten werden könnte.