Vorlage
Vernehmlassung 2018/69: Ausführungsrecht zum Gesundheitsberufegesetz (GesBG) vom 30. September 2016 (Gesundheitsberufekompetenzverordnung, Registerverordnung GesBG, Gesundheitsberufeanerkennungsverordnung); Teilrevision der Medizinalberufeverordnung, Registerverordnung MedBG, Psychologieberufeverordnung, Registerverordnung PsyG · 13 Seiten
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Art. 4 Aufsicht über die registerführende Stelle
1 Das BAG ist im Bereich der Registerführung für die Aufsicht über das SRK zuständig.
2 Es überprüft insbesondere die Einhaltung der Datenschutzvorgaben des Bundes.
3 Das SRK ist verpflichtet, dem BAG zur Wahrnehmung seiner Aufsichtsaufgabe alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, alle erforderlichen Unterlagen herauszugeben und Zutritt zu den Räumlichkeiten zu gewähren.
2. Abschnitt: Daten, Datenlieferung und -eintragung
Art. 5 SRK
1 Das SRK trägt die folgenden Daten zu Gesundheitsfachpersonen in das Gesundheitsberuferegister ein:
a. Name, Vornamen, frühere Namen;
b. Geburtsdatum und Geschlecht;
c. Korrespondenzsprache;
d. Nationalitäten;
e. Versichertennummer nach Artikel 50e Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 19462 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung;
f. inländische Bildungsabschlüsse nach Artikel 12 Absatz 2 GesBG mit Ausstellungsdatum, -ort und -land;
g. anerkannte ausländische Bildungsabschlüsse nach Artikel 10 Absatz 1 GesBG mit Ausstellungsdatum, -ort und -land sowie dem Anerkennungsdatum;
h. nachgeprüfte ausländische Bildungsabschlüsse nach Artikel 15 Absatz 1 GesBG mit Ausstellungsdatum, -ort und -land sowie dem Nachprüfungsdatum;
i. Personen-Identifikationsnummer (GLN3);
j. die Angabe, ob besonders schützenswerte Personendaten nach Artikel 6 Absatz 6 vorhanden sind;
k. den Vermerk «gelöscht» nach Artikel 27 Absatz 3 GesBG sowie das Datum des Vermerks;
l. das Todesdatum.
2 Es trägt zu den nach Artikel 6 Absatz 5 gemeldeten Personen die Daten nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a–e und i–l sowie den Bildungsabschluss nach Artikel 34 Absatz 3 GesBG mit Ausstellungsdatum, -ort und -land ein.
2 SR 831.10
3 GLN steht für Global Location Number