Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten
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bruch von Tierseuchen und Tierkrankheiten verhindern bzw. verringern. Eine optimale Prävention umfasst ihrerseits Massnahmen zur Stärkung der Tiergesundheit im weiten Sinn (Wohlbefinden, Abwesenheit von Krankheiten). Denn Tiere, welche nicht artgerecht gehalten werden und deren Wohlbefinden dadurch eingeschränkt ist, sind gestresst und geschwächt. Sie sind in der Folge krankheits- und seuchenanfälliger. Gesunde Tiere sind auch wichtig für die menschliche Gesundheit, da die Gefahr der Übertragung von Krankheiten vom Tier auf den Menschen verringert wird. Zudem müssen bei gesunden Tieren namentlich weniger Antibiotika eingesetzt werden, was der Bildung von Antibiotikaresistenzen entgegenwirkt.
Die Anpassung in Art. 1 Bst. a BGBB steht im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Erweiterung des Zugangs zu landwirtschaftlichen Grundstücken und Gewerben. Sie stützt sich auf die verfassungsmäßige Verpflichtung des Bundes zur Förderung der Multifunktionalität der Landwirtschaft (Art. 104 Abs. 3 BV). Die für die Erweiterung des Zugangs festgelegten Voraussetzungen und Bedingungen (z.B. die Einhaltung des Selbstbewirtschaftungsprinzips) schützen zudem weiterhin die verfassungsrechtlich vorgesehene Festigung des bäuerlichen Grundbesitzes (Art. 104 Abs. 3 Bst. f BV).
Eine Übersicht über die Wirkung der wichtigsten vorgeschlagenen Anpassungen an den Instrumenten der Agrarpolitik auf die Zielerreichung gibt die folgende Tabelle 21.