Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten
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6 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu Strategien des Bundesrates
6.1 Verhältnis zur Legislaturplanung
Gemäss Artikel 5 Absatz 5 der Finanzhaushaltverordnung (SR611.01) sind mehrjährige und periodisch wiederkehrende Finanzbeschlüsse von erheblicher Tragweite in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach der Verabschiedung der Botschaft über die Legislaturplanung dem Parlament zu unterbreiten. Die Botschaft über die Legislaturplanung 2019-2023 soll im Februar 2020 vom Bundesrat verabschiedet werden. Um genügend Zeit für die Beratungen im Parlament und die danach folgende Anpassung der zahlreichen Ausführungsbestimmungen zu haben, plant das WBF, die Agrarbotschaft dem Bundesrat im vierten Quartal 2019 zu unterbreiten. In der Botschaft wird explizit ein Vorbehalt bezüglich späterer Entscheide des Bundesrates hinsichtlich Legislatur- und Legislaturfinanzplan festgehalten werden. Mit dem Start der Agrarpolitik am 1.1.2022 und den Zahlungsrahmen 2022-2025 wird die Kohärenz zwischen der Legislaturplanung und der Landwirtschaftspolitik sichergestellt.
Die Agrarpolitik ab 2022 basiert auf dem Bericht Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik. Die Verabschiedung dieses Berichts mit Fokus auf einen erfolgreichen Absatz auf den Märkten, die nachhaltige Produktion und Ressourcennutzung sowie die unternehmerische Entfaltung der Betriebe (in Erfüllung diverser parlamentarischer Vorstösse) entspricht Massnahme 9 zur Erreichung des Ziels 2 des Bundesbeschlusses vom 14. Juni 2016 über die Legislaturplanung 2015-201969.
6.2 Verhältnis zu Strategien des Bundesrates
Die Massnahmen der Agrarpolitik 2022 stehen im Einklang mit verschiedenen Strategien des Bundesrates. Zu erwähnen sind dabei insbesondere:
Strategie Nachhaltige Entwicklung
Die Strategie Nachhaltige Entwicklung (SNE) zeigt auf, welche politischen Schwerpunkte der Bundesrat für die nachhaltige Entwicklung mittel- bis langfristig setzt. Weiter zeigt die Strategie auf, welchen Beitrag die Schweiz leistet, um die Ziele der globalen Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (Agenda 2030) der Vereinten Nationen zu erfüllen. Nachhaltige Entwicklung ist eine zukunftsgerichtete Anforderung, die von sämtlichen Politikbereichen aufzunehmen ist. Aus diesem Grund hat der Bundesrat die Legislaturplanung und die Strategie Nachhaltige Entwicklung (SNE) miteinander verknüpft. Diese Verknüpfung soll weiter gestärkt werden, indem Erarbeitungsprozesse und Inhalte aufeinander abgestimmt werden. Erstens sollen die Schwerpunkte der SNE, welche zur Umsetzung der Agenda 2030 dienen, in die Aussprachen des Bundesrates zu den Schwerpunkten der Legislaturplanung einfliessen und für die Festlegung seiner Leitlinien und Ziele zur Verfügung stehen. Zweitens sollen im Rahmen der Erhebung der Geschäfte für die Legislaturplanung den Ämtern die Umsetzungsziele der SNE zugestellt werden, damit die Massnahmen der Legislaturplanung mit den Umsetzungszielen der SNE verknüpft werden können. Drittens soll jedes Ziel und soweit möglich jede Massnahme der Legislaturplanung mit den Schwerpunkten der SNE verknüpft werden.
Strategie und Aktionsplan zur Strategie Biodiversität Schweiz
Der Bundesrat hat an am 6. September 2017 den Aktionsplan zur Strategie Biodiversität Schweiz verabschiedet. Er umfasst einen Katalog an Massnahmen und Pilotprojekten zur Erhaltung und Förderung der Arten und ihrer Lebensräume. Die Massnahmen der AP22+ insbesondere im Bereich der Direktzahlungen dienen einerseits der direkten Sicherung von wertvollen Flächen als auch der indirekten Förderung der Biodiversität z.B. durch den reduzierten Einsatz von Hilfsstoffen. Die erste Umsetzungsetappe des Aktionsplans zur Strategie Biodiversität Schweiz umfasst die Jahre 2017-2023 und damit noch die ersten beiden Jahre der Agrarpolitik ab 2022.
69 BBl 2016 5183