Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten

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Mit diesen Stossrichtungen der Produktionssysteme können neu alle ressourcenschonenden Produktionstechniken und -verfahren mit Direktzahlungen gefördert werden. Die bisher mit Ressourceneffizienzbeiträgen (REB) geförderten Techniken und Verfahren sollen in die neuen teilbetrieblichen Produktionssystembeiträge (PSB) integriert werden (siehe Tabellen 8 und 9).

Tabelle 9: Übersicht bisherige teilbetriebliche Produktionssystem- und Ressourceneffizienzbei-

träge und neue teilbetriebliche Produktionssystembeiträge Beitrag AP 14-17 und AP 18-21 Beitrag AP22+

Beitrag (PSB) für extensive Produktion von Getreide, Überführung in:

Sonnenblumen, Eiweisserbsen, Ackerbohnen, Lupi-

- Umweltschonender Ackerbau

nen und Raps (Zielbereich Pflanzenschutz)

- Umweltschonender Gemüse-,

Beitrag (REB) für schonende Bodenbearbeitung Obst- und Weinbau

Beitrag (REB) für den Herbizidverzicht auf offener

Ackerfläche (vorgesehen ab 1.1.2019)

Beitrag (REB) für die Reduktion von Pflanzenschutz-

mitteln im Obstbau, im Rebbau und im Zucker-

rübenanbau

Hochstammobstbäume über Biodiversitäts- bzw. Naturnahe Obstproduktion mit Hochstam-Landschaftsqualitätsbeiträge gefördert mobstbäumen

Beitrag (PSB) für graslandbasierte Milch- und Graslandbasierte Milch- und Fleischproduk-Fleischproduktion tion; Verstärkung in Richtung Nachhaltigkeit

Tabelle 10: Übersicht bisherige Ressourceneffizienzbeiträge neu als Anforderung im ÖLN bzw. andere rechtliche Grundlagen Beitrag AP 14-17 und AP 18-21 Anforderung AP22+

Beitrag (REB) für emissionsmindernde Ausbringver- Integration in Luftreinhalteverordnung, LRV fahren

Beitrag (REB) für den Einsatz von präziser Applikati- ÖLN-Anforderung umweltschonender Pflanonstechnik zenschutz

Beitrag (REB) für die Ausrüstung von Spritzen mit ei-

nem Spülsystem mit separatem Spülwasserkreislauf

zur Reinigung von Geräten für das Ausbringen von

Pflanzenschutzmitteln

Beitrag (REB) für die stickstoffreduzierte Phasenfüt- ÖLN-Anforderung: Begrenzung der Nährterung von Schweinen stoffverluste

Auf Gesetzesebene wird Artikel 75 Absatz 1 Buchstabe b umformuliert, damit auch ergebnisorientierte Elemente, wie z.B. eine Reduktion der Ammoniakemissionen in die Produktionssystembeiträge integriert werden können. Zudem soll im Gesetz nicht mehr explizit ein Beitrag pro Hektar vorgeschrieben werden, da ein Beitrag für eine ergebnisorientierte Massnahme teilweise pro Betrieb ausgewiesen wird. Nach einer Einführungsphase von mehreren Jahren mit finanzieller Unterstützung geht man davon aus, dass die erforderlichen Techniken und Maschinen etabliert und gekauft sind. Sie sind nun Bestandteil der Grundpalette der umweltschonenden guten Landwirtschaftspraxis, die im ÖLN gefordert wird. Die Ressourceneffizienzbeiträge werden in die Produktionssystembeiträge integriert und Artikel 76 aufgehoben. Damit wird das System vereinheitlicht, da umweltschonende, ressourceneffiziente Produktionsformen nur noch über einen Beitragstyp gefördert werden. Im Rahmen der Direktzahlungen werden nicht mehr Beiträge pro Maschine oder für eine bestimmte Technik bezahlt. Die Möglichkeit einer Förderung dieser Techniken soll neu in den Strukturverbesserungen eingeführt werden.