Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten

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Ein weiterer Handlungsbedarf besteht in der flexiblen Ausgestaltung der Anreizprogramme. Die Landwirtinnen und Landwirte sollen zukünftig mehr Wahlfreiheit erhalten, ohne dass die Einfachheit und Verständlichkeit der Programme beeinträchtigt wird.

Produktionssystembeiträge bieten Synergien für die Vermarktung einer umweltschonenden landwirtschaftlichen Produktion. Durch Labels, die auf Produktionssystembeiträgen aufbauen, wird die Anreizwirkung für die Produzentinnen und Produzenten erhöht. Dieser Synergie mit den Märkten soll bei der Ausgestaltung der Produktionssystembeiträge mehr Beachtung geschenkt werden.

Beantragte Neuregelung

Die Produktionssystembeiträge sollen im Grundsatz weitergeführt werden. Der Produktionssystembeitrag für teilbetriebliche Produktionsformen wird weiterentwickelt. Damit soll eine Verbesserung der ökologischen Effektivität der Massnahme und gleichzeitig mehr Flexibilität für die Landwirtinnen und Landwirte erreicht werden. Dieses Fördersystem der natur- und umweltschonenden sowie tierfreundlichen Produktionsformen soll dabei für die Landwirtinnen und Landwirte verständlich sein und im Detail so einfach wie möglich geregelt werden. Konkret sollen folgende Leistungen und Anstrengungen stärker gefördert werden:

 Produktion mit gesamthaft reduziertem, gezieltem und emissionsarmem Pflanzenschutzmitteleinsatz

 Reduktion der Nährstoffemissionen

 Humusaufbau zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit

 Reduktion der Treibhausgasemissionen

 Leistungen für die funktionelle Biodiversität (wird geprüft)

Die Synergien zwischen Produktionssystembeiträgen und Märkten sollen gestärkt werden, damit sich die Landwirtinnen und Landwirte und die Branchen vermehrt auf naturnahe, umwelt- und tierfreundliche Produkte ausrichten. Um eine entsprechende Vermarktung subsidiär zu unterstützen, kann der Bundesrat gestützt auf Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 70a Absatz 4 eine Leistung am Markt im Sinne der Marktausrichtung gemäss Art. 104a BV als Voraussetzung festlegen. Zum Beispiel soll für eine nachhaltige Obstproduktion mit Hochstammbäumen ein Produktionssystembeitrag ausgerichtet werden, welcher voraussetzt, dass das Obst vermarktet wird. Zudem wird geprüft, wie die Anstrengungen der Branchen für eine Mehrwertstrategie unterstützt werden können. Das Ziel dieser Marktausrichtung als Voraussetzung ist, dass Leistungen und Anstrengungen der Landwirtschaft nicht nur vom Staat gestützt werden, sondern auch auf dem Markt finanziell honoriert werden. Mit dieser angestrebten Synergie soll die Anreizwirkung für die Produzentinnen und Produzenten erhöht werden.

Um Leistungen und Anstrengungen der Landwirtschaft für eine besonders naturnahe, umwelt- und tierfreundliche Produktion verstärkt zu fördern, sollen die teilbetrieblichen Produktionsformen neu gestaltet werden. Diese Änderung ist Teil des Massnahmenpakets, das als Alternative zur Trinkwasserinitiative vorgeschlagen wird (siehe Ziff. 2.3.5).

Tabelle 8: Mögliche Stossrichtungen der Produktionssysteme

Beiträge Umweltschonen- Umweltschonender Ge- Nachhaltige Milch- und der Ackerbau müse-, Obst- und Wein- Fleischproduktion / Umweltbau schonende Tierhaltung

Zielbereich

Pflanzenschutz x x x

Bodenfruchtbarkeit x x

Nährstoffe x x

Funktionelle Bio- x x

diversität

Klima x x x