Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/81: Pa.Iv. 16.411 «Für den Persönlichkeitsschutz auch in der Aufsicht über die Krankenversicherung» · 17 Seiten

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4.4 Weitere Vorschläge

Kantone

Die GDK schlägt vor, dass den Kantonen ebenfalls Zugang zu den vom BAG erhobenen Daten gewährt wird.

Der Kanton BS schlägt vor, auf Gesetzesebene (z. B. in einem neuen Art. 21 Abs. 4 KVG) eine neue Rechtsgrundlage zu verankern, welche vorsieht, dass das BAG den Kantonen die für deren Aufgabenerfüllung notwendigen Daten kostenlos zur Verfügung stellt. Dieser Vorschlag wird auch vom Kanton JU unterstützt. Der Kanton VD schlägt vor, dass es sinnvoll wäre den Zugang zu den Daten der SASIS AG und der gemeinsamen Einrichtung KVG gesetzlich zu regeln.

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Die SVP schlägt vor, dass zunächst das Postulat 18.4102 umgesetzt wird, bevor Bestimmungen zur Datenbeschaffung umgesetzt werden.

Konsumentenverbände

Der FRC schlägt vor, dass alle Daten in einer zentralen Datenbank, deren Zugang und Verwendung reglementiert wird, erfasst werden. Diese Datenbank würde der Kontrolle der öffentlichen Behörden unterstehen.

Leistungserbringer

PharmaSuisse weist darauf hin, dass sichergestellt werden sollte, dass nicht dieselben Personen im Bereich KVAG als auch im Bereich KVG eingesetzt werden.

Versicherer

Die CSS schlägt vor, dass vom Bundesrat der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) zur Konsultation heranzuziehen sei, damit die Zweckmassigkeit und Verhältnismässigkeit der Verwendung von Individualdaten im Ausnahmefall sichergestellt werden kann.