Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/90: Bundesgesetz über die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB-Gesetz) · 17 Seiten
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Vernehmlassungsbericht zum EHB-Gesetz
Absatz 2:
Swissmem möchte Absatz 2 ergänzen: «Sie engagiert sich für Berufsentwicklungsmethodik und unterstützt…».
Gemäss travailsuisse gehört nach BBG auch die berufsorientierte Weiterbildung zur Berufsbildung. Travailsuisse schlägt deshalb eine Ergänzung von Absatz 2 vor: «…. Bei der Entwicklung und Weiterentwicklung der beruflichen Grundbildung, und der höheren Berufsbildung und der berufsorientierten Weiterbildung.»
Absatz 3:
Antrag sgv und OdASanté: «3 (neu) Sie koordiniert die Ausbildung der Berufsbildungsverantwortlichen mit dem Ziel einer landesweiten Abstimmung der Ausbildungsgänge. Abs. 4 (alt 3) Sie betreibt Berufsbildungsforschung ….». OdASanté beantragt bei Absatz 3: «Sie betreibt anwendungsorientierte Berufsbildungsforschung.».
SAV, swissmem und Hotelleriesuisse schlagen eine Ergänzung bei Absatz 3 vor: «Sie betreibt anwendungsorientierte Berufsbildungsforschung und integriert sie in ihre Lehre.». SAV, swissmem und Hotelleriesuisse möchten einen Absatz einfügen, welcher auf die in Artikel 9 vorgesehene Umsetzung der strategischen Ziele verweist. SAV, swissmem und Hotelleriesuisse wollen damit betonen, dass die EHB auch als autonome Hochschule der Steuerung der Berufsbildung durch den Bund verpflichtet bleibt, was die Aus- und Weiterbildung für Berufsbildungsverantwortliche betrifft.
Actionuni möchte für Absatz 3 eine Umformulierung anregen. Für actionuni ist es wichtig, dass zukünftig nicht nur die EHB Berufsbildungsforschung betreiben kann, sondern dass nach sinnvollen Synergien mit den bestehenden pädagogischen Hochschulen geschaut wird.
k-hf fordert als Basis für die Berechnung von Angeboten das Vollkostenprinzip (auch bei Art. 19 Abs. 5 und Art. 26 Abs. 2). k-hf wünscht bei Absatz 3 eine klare Abgrenzung zu anderen Institutionen.
Artikel 4 Zusammenarbeit
FR schlägt eine Ergänzung vor: «1 la HEFP collabore avec les hautes écoles pédagogiques cantonales, les organisations du monde du travail ainsi que les autorités et institutions actives dans la formation professionnelle. »
VD stellt fest, dass die geltende Verordnung ausführlicher ist betreffend Zusammenarbeit. Für VD ist der Vorschlag in Artikel 4 nicht ausreichend. VD schlägt eine andere Formulierung vor: «1 La HEFP collabore avec les hautes écoles pédagogiques cantonales, les organisations du monde du travail ainsi que les autorités et institutions actives dans la formation professionnelle ».
k-hf beantragt eine Änderung: «Die EHB arbeitet mit den kantonalen pädagogischen Hochschulen,
den Organisationen der Arbeitswelt sowie den Vertretern der Bildungsanbieter der Berufsbildung zusammen.».
NE erinnert daran, dass die pädagogischen Hochschulen in der französischsprachigen Schweiz nicht für die berufliche Bildung zuständig sind. Für NE ist die Zusammenarbeit mit der EHB unerlässlich. NE schlägt vor, dass die Kooperationen «se font dans un esprit de partenariat» (Abs. 1).
JU schlägt eine Ergänzung vor: «autorités et institutions actives dans la formation professionnelle ».
Antrag sgv und OdASanté: «1 (neu) Durch die Schaffung geeigneter Strukturen stellt die EHB den laufenden Einbezug der Organisationen der Arbeitswelt sicher. 2 (neu) Die EHB koordiniert sich mit den anderen pädagogischen Hochschulen zur Sicherstellung eines abgestimmten Angebotes.».
SAV beantragt eine Ergänzung bei Absatz 1: «Die EHB arbeitet mit den anderen pädagogischen Hochschulen zusammen. Durch den Aufbau geeigneter Strukturen und Gefässe stellt sie den laufenden Einbezug der Organisationen der Arbeitswelt in ihre Tätigkeit sicher.». Bemerkung SAV: Die direkte Verbindung zur Arbeitswelt ist das wichtigste Alleinstellungsmerkmal der Berufsbildung. Zugleich hat die Arbeitswelt ein starkes Interesse am Gedeihen der EHB als Ausbildungs- und Forschungsstätte. Swissmem und Hotelleriesuisse beantragen aus den gleichen Gründen noch folgende Ergänzung: «Die EHB ergänzt sich mit den anderen pädagogischen Hochschulen. Durch den Aufbau geeigneter Strukturen