Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/90: Bundesgesetz über die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB-Gesetz) · 17 Seiten
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Vernehmlassungsbericht zum EHB-Gesetz
Artikel 8 EHB-Rat: Stellung, Wahl, Organisation und Interessenbindungen
Für LU, UR, OW, NW, GL, ZG, SO, SH, AI, GR und EDK ist es wichtig, dass die Kantone in Anbetracht ihrer Zuständigkeiten in der Berufsbildung in der EHB weiterhin einen Partner haben, der in der Berufsbildung verankert ist und auf ihre Anliegen eingeht. Für LU, UR, OW, NW, GL, ZG, SO, SH und EDK ist es fragwürdig, ob das mit der Bestimmung in Artikel 8 Absatz 1, wonach die Mitglieder «unabhängig» sein müssen, noch gewährleistet ist. Für LU, UR, OW, NW, GL, ZG, SO, SH, AI und EDK erlaubt die heutige Bestimmung eher die nötige Nähe des EHB zu den wichtigsten Kunden und Partnern, zu denen die Kantone gehören. Gemäss LU, UR, OW, NW, GL, ZG, SO, SH, AI und EDK ist der besonderen Situation Rechnung zu tragen, dass die Studierenden der EHB ihre Ausbildung häufig im Rahmen einer Anstellung an einer kantonalen Berufsschule absolvieren. Da diese die berufsbegleitende Ausbildung ermöglicht, sollte sie angemessen informiert sein.
Für kfmv ist «unabhängig» zu unpräzise, es sollte festgehalten werden, welche Interessenbindungen nicht vereinbar sind. Für SDK ist der Begriff «unabhängig» ungeeignet. Der Begriff «experts» wäre für SDK geeigneter.
SGB meint, dass der Satz « Le mandat est de quatre ans au plus. » ein Widerspruch zu folgendem Satz ist « Celui du président est limité à 12 ans, celui des autres membres à huit ans. ». SGB bittet um eine Überprüfung.
k-hf meint, dass die Einbindung einer Vertretung der Schulen der Berufsbildung entscheidend ist.
Artikel 9 EHB-Rat: Aufgaben
Transfair stellt fest, dass im Vergleich zum geltenden Recht die Konsultation der Sozialpartner bei der Erarbeitung der Ausführungsbestimmungen fehlt und möchte, dass die Erläuterungen so ergänzt werden, dass dies weiterhin gewährleistet ist. Travailsuisse unterstützt diese Forderung.
Transfair stellt fest, dass der Sozialplan im Gesetz nicht mehr erwähnt wird. Transfair möchte sicherstellen, dass der Sozialplan in der überarbeiteten Verordnung wieder erwähnt wird.
Artikel 12 Hochschulangehörige und Mitwirkung
Travailsuisse möchte Artikel 12 griffiger formulieren und macht einen Ergänzungsvorschlag zu Absatz 2: «Die Hochschulangehörigen wirken bei der Meinungsbildung und Entscheidvorbereitung mit, bei Fragen, die für sie von Interesse sind sind in der Entwicklung des Qualitätssicherungssystems und dessen Umsetzung voll integriert. Das Qualitätssicherungssystem erlaubt sicherzustellen, dass die repräsentativen Gruppen der Hochschulen ein angemessenes Mitwirkungsrecht haben und über Rahmenbedingungen verfügen, die ihnen ein unabhängiges Funktionieren ermöglichen.».
VSS beantragt in Absatz 2 eine Ergänzung: « Les personnes relevant de la haute école participent à la prise des décisions pour les questions présentant un intérêt pour elles ».
Für actionuni ist es wichtig, dass die Hochschulangehörigen das Recht haben, Anträge zu allen Belangen der EHB zu stellen (z.B. Budget, Planung, Schaffung und Aufhebung von Lehr- und Forschungseinheiten, Struktur- und Meinungsfragen).
Artikel 13 Anstellungsverhältnisse nach BPG
SG und Transfair sind der Meinung, dass die vorgesehene Möglichkeit, die Anstellungsverhältnisse während neun Jahren zu befristen, zu lang ist und lehnen die Bestimmung ab. AG unterstützt die Regelung, wenn damit den Rahmenbedingungen einer Nationalfondsregelung besser Rechnung getragen werden kann. Gemäss AG ist die Änderung jedoch abzulehnen, wenn dadurch nur noch einjährige Anstellungsverträge abgeschlossen werden.
Für VD ist die Übersetzung des Begriffs «Lehrprojekt» problematisch. VD schlägt vor, den Begriff «projets d’enseignement » mit « projets pédagogiques» zu ersetzen.