Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/90: Bundesgesetz über die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB-Gesetz) · 17 Seiten

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Vernehmlassungsbericht zum EHB-Gesetz

Gefahr, dass die EHB sich vermehrt auf akademische Abschlüsse fokussieren wird und damit der Stellenwert der Aus- und Weiterbildung der Berufsbildungsverantwortlichen EHB-intern geschwächt wird.

Interessierte Kreise

Für Hotelleriesuisse ist ein starkes nationales Kompetenzzentrum für die Berufsbildung unverzichtbar, damit einheitliche Standards in der Berufsausbildung gewährleistet bleiben. Hotelleriesuisse stellt sich die Frage, wie die Governance und (Monopol-)Aufträge der EHB sauber geregelt und zugleich faire Entwicklungschancen innerhalb der Hochschullandschaft gewährleistet werden können.

CP und FER sind mit der Stossrichtung des Gesetzes einverstanden und stimmen diesem im Grundsatz zu. CP und FER erachten die Positionierung als pädagogische Hochschule als sinnvolle und passende Lösung. Suissetec begrüsst die Vorlage und ist der Meinung, dass das Gesetz die nötige Grundlage für eine nationale, professionell geführte Hochschule im Berufsbildungsbereich darstellt. Für FER ist es wichtig, dass die Verbindung mit der Arbeitswelt sichergestellt wird.

NGO und WWF begrüssen die Vorlage. Transfair ist mit der Vorlage einverstanden und hat ein paar Bemerkungen zu den personalrechtlichen Bestimmungen.

5 Bemerkungen zu den einzelnen Bestimmungen

Artikel 1 Name, Rechtsform, Zuordnung und Sitz

ZH, swissuniversities, SWR und actionuni möchten der EHB in Artikel 1 ausdrücklich Lehr-, Lern- und Forschungsfreiheit zugestehen (analog Art. 5 Abs. 3 ETH-Gesetz).

sgv, SWR und OdASanté beantragen folgende Ergänzung (analog Art. 5 ETH-Gesetz): «Die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB) ist eine autonome öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit.». Hotelleriesuisse möchte aufnehmen, dass die EHB innerhalb der Grenzen von Verfassung und Gesetz autonom und dass sie eine pädagogische Hochschule ist.

NGO und WWF schlagen bei Absatz 3 eine Ergänzung vor: «Elle est gérée selon les principes de l’économie d’entreprise et applique une politique de RSE (développement durable, éthique et diversité) exemplaire. »

Artikel 2 Ziele

FR möchte, dass die Inhalte von Artikel 48 und 48a des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 20022 (BBG) übernommen werden. FR möchte den Artikel folgendermassen ergänzen :

«2 (nouveau) La HEFP poursuit les buts suivants :

a) assurer la formation et la formation continue des responsables de la formation professionnelle selon le chapitre 6 de la LFPr, notamment des enseignants, lorsque la compétence n’en appartient pas aux cantons ;

b) faire de la recherche, mener des études et des projets pilotes et fournir des prestations de services dans le domaine de la formation professionnelle et de la formation continue à des fins professionnelles ;

c) fournir des prestations à des tiers en lien avec la formation professionnelle.

Art. 2a Prise en compte des régions linguistiques

L’ancrage régional de la HEFP doit apparaître dans la loi, et non dans sa future ordonnance d’application, tel que :

1 la HEFP dispose d’antennes régionales, de manière à tenir compte des besoins des cantons et des régions linguistiques ;

2 SR 412.10