Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/15: Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register · 19 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht
Vernehmlassung zum Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register
1 Ausgangslage
Die Distributed Ledger-Technologie (DLT) und Blockchain-Technologien zählen zu den potenziell vielversprechenden Entwicklungen der Digitalisierung. Der Bundesrat will die Voraussetzungen weiter verbessern, damit die Schweiz die Chancen dieser Technologien nutzen kann. Gleichzeitig legt der Bundesrat hohen Wert darauf, auch in diesem Bereich die Integrität und die Reputation des Finanz- und Wirtschaftsstandorts Schweiz weiterhin zu gewährleisten. Der Bundesrat hat vor diesem Hintergrund im Dezember 2018 einen Bericht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Blockchain und Distributed-Ledger-Technologie im Finanzsektor verabschiedet. Der Bericht zeigt konkret auf, wo nach Ansicht des Bundesrates kurzfristig – sowie allenfalls mittelfristig – ein rechtlicher Handlungsbedarf besteht. Der Bundesrat sieht derzeit keine Notwendigkeit, aufgrund einer spezifischen, sich noch in einer rasanten Entwicklung befindenden Technologie den Rechtsrahmen grundlegend anzupassen oder ein umfassendes, spezifisches Gesetz einzuführen. Der Schweizer Rechtsrahmen bietet heute schon viel Flexibilität und Möglichkeiten. Gleichwohl gibt es einzelne Rechtsgebiete, in denen sich gezielte Anpassungen aufdrängen zwecks Erhöhung der Rechtssicherheit, zur Beseitigung von Hürden für DLT-/Blockchain-basierte Anwendungen sowie zur Begrenzung neuer Risiken.
Im März 2019 eröffnete der Bundesrat aufgrund dieses Handlungsbedarfs die Vernehmlassung für ein «Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register». Die Vernehmlassung dauerte bis Ende Juni 2019. In der Vernehmlassungsvorlage schlug der Bundesrat insbesondere folgende Anpassungen des Bundesrechts vor:
− Im Obligationenrecht1 soll die Möglichkeit einer elektronischen Registrierung von Rechten
geschaffen werden, welche die Funktionen von Wertpapieren gewährleisten kann. Damit soll die Rechtssicherheit bei der Übertragung von DLT-basierten Vermögenswerten erhöht werden.
− Im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs2 soll – ebenfalls zur Erhöhung der
Rechtssicherheit – die Aussonderung kryptobasierter Vermögenswerte im Fall eines Konkurses ausdrücklich geregelt werden.
− Im Finanzmarktinfrastrukturgesetz3 soll eine neue Bewilligungskategorie für sogenannte
DLT-Handelssysteme geschaffen werden. Diese sollen regulierten Finanzmarktakteuren und auch Privatkundinnen und -kunden Dienstleistungen in den Bereichen Handel, Abrechnung, Abwicklung und Verwahrung mit DLT-basierten Vermögenswerten anbieten können.
− Schliesslich soll es künftig möglich sein, auch für den Betrieb eines organisierten Han-
delssystems eine Bewilligung als Wertpapierhaus zu erhalten. Dies erfordert eine Anpassung des künftigen Finanzinstitutsgesetzes4.
1 SR 220
2 SR 281.1
3 SR 958.1
4 AS 2018 5247
20 \ COO.2255.101.2.865835 3/19