Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/20: Anpassung der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (ERV) · 53 Seiten

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Änderung der Eigenmittelverordnung (Besonders liquide und gut kapitalisierte Institute,

Hypotheken für Wohnrenditeliegenschaften, TBTF – Parent-Banken)

CHF 980 000.9 Werden die grosszügigsten Einzelschätzungen als Berechnungsgrundlage verwendet, sind aggregierte Einsparungen von höchstens CHF 3 Mio. zu erwarten. Auch unter Berücksichtigung dieser mutmasslichen Obergrenze sind die aus der Vorlage erwarteten direkten Kostenersparnisse gering. Unter den vom EFD befragten Instituten machen diese Einsparungen höchstens 1 Prozent des Geschäftsaufwandes aus. Der grösste Teil dieser Einsparungen ist auf die Abschaffung der Berechnung der risikogewichteten Aktiven (riskweighted assets, RWA) zurückzuführen. Aufgrund der vorgeschlagenen Vereinfachungen werden allerdings aggregiert auch einmalige Umstellungskosten von bis zu CHF 810 000 erwartet. Da die Inanspruchnahme der Vereinfachungen freiwillig ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Umstellung nur von Instituten vollzogen wird, die daraus eine Nettoersparnis erwarten. Die befragten Institute betonen die Bedeutung von zu vermeidenden zukünftigen Umsetzungskosten als Motiv für die Teilnahme am Politprojekt der FINMA bzw. für das Anstreben einer Qualifikation nach Art. 47b.

Die Vereinfachungen gemäss Art. 47a stehen grundsätzlich Banken und Wertpapierhäusern der Aufsichtskategorien 4 und 5 offen. Diese Gruppe umfasst rund 260 Institute. Von diesen 260 Instituten haben 87 Banken und Wertpapierhäuser während dem Pilotprojekt der FINMA ihr Interesse am Kleinbankenregime bekundet, 68 davon haben sich für eine Teilnahme an diesem Pilotprojekt qualifiziert. Es ist anzunehmen, dass auch nach dem Pilotprojekt nicht alle Banken und Wertpapierhäuser der Aufsichtskategorien 4 und 5 an den Vereinfachungen interessiert sind: So müssen schweizerische Tochterinstitute ausländischer Banken aufgrund der internen Berichterstattung ans Mutterhaus die Berechnungen weiterhin anstellen, die gemäss Art. 47a entfallen würden. Ferner könnten einige Institute ihre öffentliche Berichterstattung gemäss Basler Standard freiwillig bzw. zur besseren Positionierung am Kapitalmarkt beibehalten, auch ohne durch den Standard bzw. dessen schweizerische Umsetzung dazu gezwungen zu sein. Hinzu kommt, dass die Voraussetzungen gemäss Art. 47b bezüglich vereinfachter Leverage Ratio für Institute der Kategorie 4 geringfügig strenger sind als während dem Pilotprojekt. Diese Institute haben allerdings ein Jahr Zeit, sich an diese Voraussetzungen anzupassen, indem sie Gewinne thesaurieren, ihre Bilanz verkürzen oder Kapital aufnehmen. Insgesamt erscheint mittelfristig eine Anzahl von 90 qualifizierenden Instituten realistisch.

Die Kosten für die Einhaltung der Voraussetzungen gemäss Art. 47b lassen sich nicht genau beziffern. Für Institute, welche die Voraussetzungen bereits erfüllen, können solche Kosten insofern anfallen, als eine reduzierte Flexibilität bezüglich Kapital- und Liquiditätsausstattung die Geschäftsstrategie einschränken kann. Für Institute, welche diese Voraussetzungen gemäss Art. 47b nicht bereits erfüllen, aber die Vereinfachungen beanspruchen möchten, entstehen erhöhte Kapital- und Liquiditätskosten. Insgesamt resultiert aus der Verordnungsänderung aber ein positiver Nettonutzen, da Institute nur in diesem Fall die Vereinfachungen nach Art. 47a beanspruchen werden.

Befragte Institute erwarten, dass sie als Folge des Verzichts auf die Berechnung der RWA jährlich wiederkehrende Kosten von durchschnittlich CHF 7000 einsparen. Die höchsten Schätzungen gehen von bis zu CHF 20 000 aus. Diese Einsparungen betreffen Revisions- und Lizenzkosten sowie interne Kosten. Da die RWA-Berechnungen bereits in den Informatiksystemen implementiert sind, dürften Einsparungen an Lizenzkosten jedoch erst im Zuge späterer Software-Releases zum Tragen kommen. Hochgerechnet auf die erwartete Anzahl von 90 an

9 Diese und die folgenden Zahlenangaben basieren auf Schätzungen von sechs Instituten der Kategorien 4 und 5, die im Rahmen einer vom EFD durchgeführten Umfrage Auskunft gegeben haben. Die Befragung musste sich Institute beschränken, die ausreichende Kenntnisse von den Inhalten dieser Vorlage hatten. Entsprechend wurden nur ins Projekt involvierte Branchenvertreter befragt und entsprechend ist die resultierende Stichprobe klein. Die Schätzungen entsprechen den Erwartungen der befragten Verantwortungsträger aus verschiedenen Instituten und nicht konkreten Erfahrungswerten aus dem Pilotprojekt. Während des Pilotprojekts haben sich noch kaum Einsparungen realisieren lassen und es konnten entsprechend nur wenige konkrete Erfahrungen bezüglich finanzielle Auswirkungen gemacht werden. Die sechs Institute variieren bezüglich Grösse und Geschäftsmodell, sind aber dennoch nicht zwingend repräsentativ für die Gesamtpopulation der betroffenen Institute. Zur Angabe einer oberen Bandbreite sind darum im Folgenden neben den Durchschnittswerten jeweils auch die höchsten eingegangenen Schätzungen angegeben.