Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/20: Anpassung der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (ERV) · 53 Seiten
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Änderung der Eigenmittelverordnung (Besonders liquide und gut kapitalisierte Institute,
Hypotheken für Wohnrenditeliegenschaften, TBTF – Parent-Banken)
den Vereinfachungen interessierten Instituten belaufen sich die erwarteten aggregierten jährlichen Einsparungen auf rund CHF 630 000 bzw. bis zu CHF 1,8 Mio. Aufgrund der als Ersatz für die RWA-Berechnung vorgesehenen Erweiterung des Aufsichtsreportings zur vereinfachten Berechnung der Bilanzqualität erwarten die befragten Institute keine jährlichen Mehrkosten.
Die Abschaffung der RWA-Berechnung und die geringfügigen Anpassungen beim SNB-Reporting würden für die betroffenen Institute gewisse einmalige Umstellungskosten mit sich bringen. Die befragten Institute schätzen diese Umsetzungskosten auf durchschnittlich rund CHF 4000 bzw. bis zu CHF 7000 (d. h. aggregiert für 90 Institute rund CHF 360 000 bzw. CHF 630 000).
Von der einfacheren Berechnung der Leverage Ratio erwarten befragte Institute jährlich wiederkehrende Kosteneinsparungen von jeweils CHF 1000 bis CHF 2000 (d. h. aggregiert zwischen CHF 90 000 und CHF 180 000). Die eimaligen Umstellungskosten werden ebenfalls auf CHF 1000 bis CHF 2000 pro Institut beziffert.
Während die Vereinfachungen nach Art. 47a an Voraussetzungen geknüpft sind, betrifft die Möglichkeit der Anwendung der Marktwertmethode für die Bestimmung der Kreditäquivalenten von Derivaten (Art. 148l) sämtliche Banken und Wertpapierhäuser der Aufsichtskategorien 4 und 5 (sowie solche der Kategorie 3 mit unwesentlichen Derivatepositionen). Statt des Standardansatzes für die Bestimmung der Kreditäquivalente von Derivaten (standardised approach for counterparty credit risk, SA-CCR) können diese weiterhin die Marktwertmethode verwenden. Für die Aufsichtskategorien 1 bis 3 ist die Ablösung der Marktwertmethode durch den moderneren Standardansatz entsprechend der Revision der Eigenmittelverordnung vom 22. November 2017 weiterhin per Ende 2019 vorgesehen (vgl. Art. 148g Abs. 3). Die Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Ansätzen steht allen rund 260 Banken und Wertpapierhäusern der Aufsichtskategorien 4 und 5 offen (sowie eine geringe Anzahl Institute der Kategorie 3). Da Art. 47b im Bereich der Risikoverteilungsvorschriften keine besonderen Anforderungen stipuliert, rechtfertigt sich die Gleichbehandlung kleiner Institute unabhängig von der Erfüllung der Voraussetzungen nach Art. 47b. Die befragten Institute schätzen die dadurch jährlich einzusparenden Kosten auf durchschnittlich rund CHF 1000 pro Jahr. Die höchsten Schätzungen gehen von CHF 4000 aus. Hochgerechnet auf die Gesamtpopulation kleiner Banken und Wertpapierhäuser belaufen sich die dank dem Fortbestand der Marktwertmethode jährlich einzusparenden Kosten somit auf insgesamt CHF 260 000. bzw. bis zu CHF 1,04 Mio. Wesentliche Einsparungen an einmaligen Umstellungskosten erwartet keines der befragten Institute.
Die Summe der Einsparungen aufgrund der auf Verordnungsstufe vorgesehenen Vereinfachungen für kleine Banken und Wertpapierhäuser mag gering erscheinen. Auch für kleine Institute dürften sie nur in den wenigsten Fällen materiell sein. Die Einsparungen können sich jedoch erhöhen, wenn kleine Banken und Wertpapierhäuser, die die Voraussetzungen nach Art. 47b erfüllen, auch bei zukünftigen Regulierungen risikoorientiert von Vereinfachungen profitieren können. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die FINMA auf Stufe ihrer Rundschreiben für nach Art. 47b qualifizierende Institute weitere Vereinfachungen für kleine Banken und Wertpapierhäuser vorsehen wird. Aus Sicht der betroffenen Institute können die Vereinfachungen auf Verordnungs- und Rundschreibenstufe als Paket verstanden werden. Die befragten Institute schätzen die jährlich wiederkehrenden Einsparungen aufgrund der bisher auf Rundschreibenstufe vorgesehenen Massnahmen für nach Art. 47b qualifizierende Institute auf durchschnittlich CHF 24 000 (d. h. aggregiert CHF 2,2 Mio.). Die höchsten Schätzungen reichen hier bis zu CHF 90 000 (d. h. aggregiert CHF 8,1 Mio.).10
Insgesamt ergeben sich aufgrund der Verordnungs- und Rundschreibenanpassungen jährlich wiederkehrende Einsparungen für kleine Banken und Wertpapierhäuser von aggregiert CHF 3,1 Mio. Auch unter bei Fokussierung auf die grosszügigsten Schätzungen belaufen sich die
10 Die auf Rundschreibenstufe vorgesehenen Vereinfachungen werden im Anhörungsbericht der FINMA zur Anpassung der betreffenden FINMA-Rundschreiben diskutiert.