Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/20: Anpassung der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (ERV) · 53 Seiten
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Änderung der Eigenmittelverordnung (Besonders liquide und gut kapitalisierte Institute,
Hypotheken für Wohnrenditeliegenschaften, TBTF – Parent-Banken)
in Aussicht gestellte risikogewichtete MREL-Anforderung inklusive Puffer wird für die systemrelevanten UK-Banken per 2022 zwischen 26 Prozent und 30 Prozent betragen.56 Darin nicht enthalten sind der «Systemic Risk Buffer» sowie der bankspezifische, vertrauliche Puffer der Prudential Regulation Authority (PRA).
Nebst der Erfüllung von MREL-Anforderungen sind Banken im Vereinigten Königreich zu einem sogenannten ‘ring-fencing’ verpflichtet.57 Alle Banken mit mehr als GBP 25 Mrd. Einlagen fallen unter die Pflicht, gewisse Aktivitäten von anderen, risikoreichen Aktivitäten zu trennen, ohne dass die Struktur der Bank im Detail vorgeschrieben wird. Die Banken müssen sicherstellen, dass ihr ring-fenced body (RFB) finanziell unabhängig ist und über hinreichend Kapital verfügt. Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der RFB auch im Besitz einer Muttergesellschaft sein und als ‘Geschwister’ oder ‘Mutter’ eine Einheit haben, die die risikoreichere Aktivität ausführt.
In den USA verlangt die ‘Volcker-Rule’, dass Banken Eigenhandel unterlassen.58 Im Gegensatz zum UK stellen die USA jedoch zusätzlich Anforderungen an die Struktur der Banken. So wird verlangt, dass ausländische Banken mit US-amerikanischen Aktiva von mehr als USD 50 Mrd. eine intermediate holding company (IHC) einführen.59 Sowohl inländische Bank holding companies (BHC) als auch die IHCs müssen ein ‘clean holding requirement’ erfüllen. Diese Anforderung untersagt den unterstellten Holdings beispielsweise, Schuldinstrumente mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr an eine Drittpartei zu emittieren.60
Ab 2022 müssen BHCs eine externe TLAC-Anforderung von 18 Prozent der RWA und 7,5 Prozent Leverage Ratio erfüllen. Für IHCs hängt die TLAC-Anforderung davon ab, ob im Krisenfall eine multiple-point-of-entry oder single-point-of-entry Abwicklungsstrategiestrategie für die Gruppe gewählt wird. Letztere Abwicklungsstrategie führt zu tieferen TLAC-Anforderungen für die IHC. Grundsätzlich gelten für IHCs Anforderungen zwischen 16-18 Prozent der RWA, 6-6,75 Prozent Leverage Ratio und 8-9 Prozent der konsolidierten Aktiven.61 Bei den USA ist zu berücksichtigen, dass die effektiven Anforderungen wegen der bankspezifischen Kapitalzuschläge aus den Stresstests («Comprehensive Capital Analysis and Review» [CCAR]) höher als diese Prozentsätze ausfallen.
Zeitliche Staffelung der Bail-in-Bonds
Das FSB legt in seinem TLAC Term Sheet betreffend die Maturität der für TLAC verwendbaren Instrumente fest, dass:62
− Instrumente mindestens noch ein Jahr Laufzeit haben müssen, um als TLAC angerechnet
werden zu können.
− Die entsprechende Behörde das Profil der TLAC-Instrumente einer G-SIB auf dessen zeit-
liche Staffelung überwacht um sicherzustellen, dass die TLAC-Anforderung auch erfüllt werden kann, wenn die Bank kurzfristig keinen Zugang zum Kapitalmarkt hat.
Das Vereinigte Königreich hat in diesem Bereich den TLAC-Standard exakt umgesetzt. So kann eine Verpflichtung nicht angerechnet werden, wenn sie eine kürzere Laufzeit als ein Jahr
56 Bank of England (2018): Indicative interim and final MRELs, abrufbar unter: https://www.bankofengland.co.uk/ > Browse > Financial Stability > Resolution > Indicative minimum requirements for own funds and eligible liabilities (MREL) > indicative interim and final MRELs.
57 The Bank of England Quarterly Bulletin, Ring-fencing: what is it and how will it affect banks and their customers?, Q4 2016, S. 165.
58 Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act, Abschnitt 619.
59 Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act, Abschnitt 165.
60 Federal Reserve System (2017): Final Rule, Total Loss-Absorbing Capacity, Long-Term Debt, and Clean Holding Company Requirements for Systemically Important U.S. Bank Holding Companies and Intermediate Holding Companies of Systemically Important Foreign Banking Organizations (‘Final Rule’), Federal Register 24 Januar 2017, Kapitel IV A.
61 Final Rule, Kapitel III.
62 FSB TLAC Term Sheet, Punkt 9.