Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/26: Reform des regionalen Personenverkehrs (Änderung des Personenbeförderungsgesetzes) · 47 Seiten
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Finanzielle und qualitative Kennzahlen sollen allen Bestellern zugänglich gemacht werden (LU,
OW).
Den Kantonen Uri, Schwyz, Schaffhausen fehlen konkrete Aussagen zum personellen und finanziellen Aufwand für die einzelnen Kantone.
Der Kanton Obwalden kritisiert, dass die Bundesbeiträge als Sockelbeträge zwar indexiert werden, aber diese Beiträge keine Grundlage darstellen können. In der Bundesquote seien auch der Parallelverkehr und der Ortsverkehr pro Kanton zu berücksichtigen (ZG). Der Kanton Luzern führt aus,
dass beim Wachstum des pauschalen Beitrags an die Kantone auch grosse Verkehrserzeuger zu berücksichtigen seien (LU). Die Buspauschale müsse sich dynamisch entsprechend dem Bevölkerungswachstum und anhand von volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Kriterien des einzelnen Kantons entwickeln (SH, TG, PostAuto, ZVB). Der tpf und die zb finden, dass die Variante «Teilentflechtung» zu einer Ungleichbehandlung zwischen den Kantonen führen wird. Der Kanton Waadt besteht darauf, dass die Abgrenzung zwischen lokalem und regionalem Verkehr beibehalten wird.
Der Bund habe zu wenig Orts- und Regionalkenntnisse, als dass er die Detailbestellung vornehmen könne, dadurch müssten die Kantone ein stärkeres Mitbestimmungsrecht haben (AG). Die Aufgabenteilung zwischen den Kantonen und den Transportunternehmen sowie die Aufsichtsfunktion müsse im Gesetz verankert werden (BL). Die vorgesehene Aufgabenteilung widerspreche dem Gesamtsystemgedanken des öffentlichen Verkehrs (SP, SBB, TRAVYS, TRN, ZVB, zb, RAILplus, VöV). TL,
TRAVYS und der VöV finden, die Idee, dass die Kantone Ausnahmen im Tarifsystems des Direkten Verkehrs vornehmen können, widerspreche der Benutzerfreundlichkeit sowie der Tarifkompetenz der Verkehrsunternehmen. PostAuto sieht bei der Variante «Teilentflechtung» das Risiko, dass neben der einheitlichen Bestellerfunktion RPV/Ortsverkehr auch neue Schnittstellen bei der Bestellung des Bahn- und Busangebots entstehen. Auf Ausnahmen beim Direkten Verkehr solle aus Sicht der glp und IGöV verzichtet werden. Eine subventionsrechtliche Prüfung durch eine zentrale Stelle (BAV) sei wichtig und müsse auch in dieser Variante für den Busbereich ermöglicht werden (BS).
Auch in der Variante «Teilentflechtung» sollen die Kantone die verstärkten Bundesvorgaben zwingend befolgen (BOS). Die BFU möchte, dass klarer festgehalten wird, dass aus Optik des Bundes das Anliegen der Verkehrssicherheit ein übergeordnetes Anliegen ist, welches von den Kantonen immer in Betracht zu ziehen ist. Die economiesuisse befürwortet die konsequente Aufarbeitung der PostAuto-Affäre im Sinne einer Auslagerung und Verselbstständigung. Darüber hinaus soll im Rahmen der Botschaft zur Reform RPV die Verbesserung der Corporate Governance des Bundes angestrebt werden.
PostAuto, TL, TRN, RAILplus und der VöV fordern harmonisierte und standardisierte Bestellprozesse und –systeme. Die Kantone Bern und Wallis finden, dass die Komplexität des Bestellverfahrens für alle beteiligten Partner ausser dem Bund zunimmt.
Der Kanton Solothurn und der BERNMOBIL vermerken, dass der Umgang mit Tramlinien explizit zu erwähnen sei.