Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/30: Änderung der Ausführungsverordnungen zu den Verfahrensregelungen und Informationssystemen · 12 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.666728
die Daten physisch aufbewahrt werden, abschliessbar und nur für streng begrenztes und ausdrücklich dazu ermächtigtes Personal zugänglich sei.
Das SRK ist der Ansicht, dass der Begriff «Gefährdung» in der Verordnung präzisiert werden soll.
Einige Teilnehmer (z. B. AsyLex, SFH, SBAA, SRK und UNHCR) fordern, dass der Schutz der Privatsphäre gewahrt, der Datenschutz gewährleistet und der Grundsatz der Verhältnismässigkeit beachtet werde.
Nach Ansicht des UNHCR sollten überall dort, wo die Videoüberwachung nicht zulässig ist, auch Tonaufzeichnungen verboten sein. Zudem seien eingehendere Schutzmassnahmen erforderlich, und es würden Bestimmungen zum Zugriff auf die Daten bei behördlichen Ermittlungen fehlen.
4.5 Weitere Änderungen
Systematische Erfassung der biometrischen Daten bestimmter Personengruppen
Die SP schlägt vor, dass die systematische Erfassung der Daten von Personen, die ein Visum C oder D beantragen und ein Reisedokument besitzen, nur zulässig sein soll, wenn erhebliche Zweifel an der tatsächlichen Identität der betreffenden Person bestehen.
AsyLex lehnt die systematische Erfassung der biometrischen Daten bestimmter Personengruppen ab.
Aufhebung des Informationssystems für Reisedokumente (ISR)
Das BVGer stellt fest, dass es kein Zugriffsrecht auf Daten habe, die zur Ausstellung von Reisedokumenten und Bewilligungen zur Wiedereinreise dienen.
AG, KKJPD und VKM begrüssen die Aufhebung des ISR-Systems, falls Abfragen durch die Polizeibehörden über das ZEMIS ebenso rasch und einfach erfolgen können wie zuvor.
Daten zum Meldeverfahren im Hinblick auf eine kurzfristige Erwerbstätigkeit
AG und VKM schlagen vor, diese Bestimmung zu ändern, da sie nicht der Praxis entspreche und die Meldung praktisch immer elektronisch erfolge.
5 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Bewilligung, die Flüchtlingen erteilt werden kann für die Reise in einen Staat, für den das SEM ein Reiseverbot verfügt hat
LU hält fest, dass die Prüfung von Gesuchen um eine Reisebewilligung mit Kosten für die Kantone verbunden sei.
Nach Ansicht des BVGer ist je nach Anzahl der allgemeinen Entscheide und der erteilten oder verweigerten Reisebewilligungen mit zusätzlichen Beschwerden zu rechnen. Dies würde sich wahrscheinlich auf seine Arbeitsbelastung auswirken.
System eRetour
AG, KKJPD und VKM gehen davon aus, dass die Datenerfassung mehrheitlich an die Kantone übertragen wird. Dies habe, entgegen den Ausführungen im erläuternden Bericht, personelle Auswirkungen auf die Kantone.
KKJPD und VKM halten fest, dass die Auswirkungen dieser Anpassungen auf die Ressourcen (Personalfluss/Workflow und Anpassung der Schnittstellen zu den kantonalen IT-