Vorlage
Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 22Fedlex · Vorlage
Verordnung AS ...
2Sendungen, denen bei der Einfuhr die nach Artikel 86 Absatz 2 LGV erforderlichen Begleitdokumente fehlen, können entsprechend den Vorgaben nach Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe b zurückgewiesen werden.
Art. 32 Einfuhrverbot
Die EZV vollzieht die vom Bundesrat und vom EDI erlassenen Einfuhrverbote.
3. Abschnitt: Durchfuhr
Art. 33
1Die Vollzugsbehörden können Waren, die offensichtlich gesundheitsschädlich sind, bei der Durchfuhr beschlagnahmen.
2Die Artikel 27, 28 und 30 Absätze 1 Buchstabe a und 2 gelten für die Durchfuhrkontrolle sinngemäss.
4. Abschnitt: Ausfuhr
Art. 34 Anerkennung als Ausfuhrbetrieb und Überwachung
1Das BLV kann einen Betrieb als Ausfuhrbetrieb anerkennen, wenn dies das Bestimmungsland für eine Einfuhr verlangt.
2Die kantonalen Vollzugsbehörden überwachen die Ausfuhrbetriebe.
Art. 35 Amtliche Bescheinigungen
1Die kantonalen Vollzugsbehörden können auf Anfrage bescheinigen, dass:
a. die spezifischen Anforderungen des Bestimmungslandes eingehalten werden;
b. die zur Ausfuhr bestimmten Waren zum Genuss oder zum Gebrauch geeignet sind;
c. der betreffende Lebensmittelbetrieb ihrer Kontrolle untersteht.
2Sie können auf Anfrage die Bescheinigung nach Absatz 1 Buchstabe a oder b davon abhängig machen, dass der Betrieb ihr für die Waren folgende Dokumente vorlegt:
a. die massgebenden gesetzlichen Vorschriften des Bestimmungslandes; oder
b. ein Gutachten oder einen durch eine akkreditierte Stelle ausgestellten Analysebericht.