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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten

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Zusatzstoffverordnung AS …

Ziffer E-Nr. Zusatzstoff Höchstmenge Bemerkungen / Fussnoten

(mg/l oder

mg/kg)

E 110 Gelborange S 35 Nur Verzierungen, Überzüge und Saucen, ausgenommen Füllungen Fussnote: (61) Die

Gesamtmenge an E 104, E 110, E 124 und den Farbstoffen in Gruppe III darf den für die Gruppe III aufgeführten Höchstwert nicht übersteigen.; (73) Höchstgehalt an Aluminium aus allen Aluminiumlacken: 300 mg/kg.

E 124 Cochenillerot A 55 Nur Füllungen Fussnote: (61) Die Gesamtmenge an E 104, E 110, E 124 und den

Farbstoffen in Gruppe III darf den für die Gruppe III aufgeführten Höchstwert nicht übersteigen.; (73) Höchstgehalt an Aluminium aus allen Aluminiumlacken: 300 mg/kg. E 124 Cochenillerot A 55 Nur Verzierungen, Überzüge und Saucen, ausgenommen Füllungen Fussnote: (61) Die

Gesamtmenge an E 104, E 110, E 124 und den Farbstoffen in Gruppe III darf den für die Gruppe III aufgeführten Höchstwert nicht übersteigen.; (73) Höchstgehalt an Aluminium aus allen Aluminiumlacken: 300 mg/kg.

E 160b Annatto 20 Nur Verzierungen und Überzüge

E 160d Lycopin 30 Ausgenommen rote Überzüge für dragierte Schokoladewaren

E 160d Lycopin 200 Nur rote Überzüge für dragierte Schokoladewaren

E 174 Silber GHP Nur Verzierung von Pralinen

E 200 - E Sorbinsäure - Kaliumsorbat 1000 Nur Garnierungen (Sirup für Pfannkuchen, aromatisierter Sirup für Milchmischgeträn-202 ke und Speiseeis; ähnliche Produkte) Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe können einzeln

oder in Kombination verwendet werden.; (2) Die Höchstmenge gilt für die Summe, die Mengen werden berechnet als freie Säure.

E 200–E Sorbinsäure - Sorbate (SA) 1000 Nur Garnierungen (Sirup für Pfannkuchen, aromatisierter Sirup für Milchmischgeträn-203 ke und Speiseeis; ähnliche Produkte) Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe können einzeln

oder in Kombination verwendet werden.; (2) Die Höchstmenge gilt für die Summe, die Mengen werden berechnet als freie Säure.

E 200 - E Sorbinsäure - Kaliumsorbat; 1500 Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe können einzeln oder in Kombination verwendet wer-219 Benzoesäure - Benzoate; p- den.; (2) Die Höchstmenge gilt für die Summe, die Mengen werden berechnet als freie

Hydroxybenzoate Säure.; (5) E 214–E 219: höchstens 300 mg/kg an p-Hydroxybenzoaten (PHB).

E 220–E Schwefeldioxid - Sulfite 40 Nur Garnierungen (Sirup für Pfannkuchen, aromatisierter Sirup für Milchmischgeträn-228 ke und Speiseeis; ähnliche Produkte) Fussnote: (3) Die Höchstmengen werden berech-

net als SO2 und beziehen sich auf die Gesamtmenge, aus allen Quellen; ein SO2- Gehalt von nicht mehr als 10 mg/kg bzw. 10 mg/l gilt als nicht vorhanden.

E 220–E Schwefeldioxid - Sulfite 50 Nur Süsswaren auf der Basis von Glucosesirup (nur als Restgehalt aus dem Glucosesi-228 rup) Fussnote: (3) Die Höchstmengen werden berechnet als SO2 und beziehen sich auf

die Gesamtmenge, aus allen Quellen; ein SO2-Gehalt von nicht mehr als 10 mg/kg bzw. 10 mg/l gilt als nicht vorhanden.