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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten
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Zusatzstoffverordnung AS …
Ziffer E-Nr. Zusatzstoff Höchstmenge Bemerkungen / Fussnoten
(mg/l oder
mg/kg)
E 961 Neotam 65 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süsswaren auf Stärke-
basis
E 962 Aspartam-Acesulfamsalz 350 Nur Saucen Fussnote: (11)b: Die Mengen werden berechnet als Acesulfam-K-
Äquivalent; (49) Die Verwendungshöchstmengen werden von den Verwendungshöchstmengen seiner Bestandteile Aspartam (E 951) und Acesulfam K (E 950) abgeleitet.; (50) Bei der Verwendung von Aspartam-Acesulfamsalz allein oder gemeinsam mit E 950 oder E 951 dürfen die für E 950 oder E 951 vorgeschriebenen Höchstmengen nicht überschritten werden.
E 962 Aspartam-Acesulfamsalz 500 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte auf Kakao-
oder Trockenfruchtbasis Fussnote: (11)a Die Mengen werden berechnet als Acesulfam-K-Äquivalent; (49) Die Verwendungshöchstmengen werden von den Verwendungshöchstmengen seiner Bestandteile Aspartam (E 951) und Acesulfam K (E 950) abgeleitet.; (50) Bei der Verwendung von Aspartam-Acesulfamsalz allein oder gemeinsam mit E 950 oder E 951 dürfen die für E 950 oder E 951 vorgeschriebenen Höchstmengen nicht überschritten werden.
E 962 Aspartam-Acesulfamsalz 500 Nur Süsswaren ohne Zuckerzusatz Fussnote: (11)a Die Mengen werden berechnet als
Acesulfam-K-Äquivalent; (49) Die Verwendungshöchstmengen werden von den Verwendungshöchstmengen seiner Bestandteile Aspartam (E 951) und Acesulfam K (E 950) abgeleitet.; (50) Bei der Verwendung von Aspartam-Acesulfamsalz allein oder gemeinsam mit E 950 oder E 951 dürfen die für E 950 oder E 951 vorgeschriebenen Höchstmengen nicht überschritten werden.
E 962 Aspartam-Acesulfamsalz 1000 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süsswaren auf Stärke-
basis Fussnote: (11)a Die Mengen werden berechnet als Acesulfam-K-Äquivalent; (49) Die Verwendungshöchstmengen werden von den Verwendungshöchstmengen seiner Bestandteile Aspartam (E 951) und Acesulfam K (E 950) abgeleitet.; (50) Bei der Verwendung von Aspartam-Acesulfamsalz allein oder gemeinsam mit E 950 oder E 951 dürfen die für E 950 oder E 951 vorgeschriebenen Höchstmengen nicht überschritten werden.
E 969 Advantam 4 Nur Saucen
E 969 Advantam 10 Nur Süsswaren ohne Zuckerzusatz
E 969 Advantam 20 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte auf Kakao-
oder Trockenfruchtbasis
E 969 Advantam 20 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süsswaren auf Stärke-
basis