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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten

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Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände AS …

Ziffer E-Nr. Zusatzstoff Höchstmenge Bemerkungen / Fussnoten

(mg/l oder

mg/kg)

Aluminium GHP Nur Überzug von Zuckerwaren für die Dekoration von Kuchen und feinen Backwaren Gold GHP Nur Verzierung von Pralinen

06. Getreide und Getreideprodukte

06.1 Getreidekörner, ganz, geschrotet oder als Flocken

E 220–E Schwefeldioxid - Sulfite 30 Nur Sago und Graupen Fussnote: (3) Die Höchstmengen werden berechnet als SO2 228 und beziehen sich auf die Gesamtmenge, aus allen Quellen; ein SO2-Gehalt von nicht mehr als 10 mg/kg bzw. 10 mg/l gilt als nicht vorhanden.

E 553b Talkum GHP Nur Reis

06.2 Mehl und sonstige Müllerei- und Stärkeprodukte

06.2.1 Mehl

E 300 Ascorbinsäure GHP

E 338–E Phosphorsäure - Phosphate - 2500 Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe können einzeln oder in Kombination verwendet wer-341; E 343; Di-, Tri und Polyphosphate den.; (4) Die Höchstmenge wird berechnet als P2O5.

E 450–E

452

E 338–E Phosphorsäure - Phosphate - 20000 Nur backfertiges Mehl Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe können einzeln oder in Kombi-341; E 343; Di-, Tri und Polyphosphate nation verwendet werden.; (4) Die Höchstmenge wird berechnet als P2O5.

E 450–E

452

E 920 L-Cystein GHP

E 450(ix) Magnesiumdihydrogendiphos- 15000 Nur backfertiges Mehl Fussnote: (4) Die Höchstmenge wird berechnet als P2O5.; (90) phat Die Gesamtphosphatmenge darf den für E 338–E 452 aufgeführten Höchstwert nicht übersteigen.

06.2.2 Stärkeprodukte

Gruppe I Zusatzstoffe

E 220–E Schwefeldioxid - Sulfite 50 Ausgenommen Stärkeprodukte in Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung, Getreide-228 beikost und anderer Beikost für Säuglinge und Kleinkinder Fussnote: (3) Die Höchstmengen werden berechnet als SO2 und beziehen sich auf die Gesamtmenge, aus allen Quellen; ein SO2-Gehalt von nicht mehr als 10 mg/kg bzw. 10 mg/l gilt als nicht vorhanden.

06.3 Frühstücksgetreidekost