Vorlage
Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 303Fedlex · Vorlage
Zusatzstoffverordnung AS …
Ziffer E-Nr. Zusatzstoff Höchstmenge Bemerkungen / Fussnoten
(mg/l oder
mg/kg)
E 251–E Nitrate 250 Nur Rohschinken, trocken-/nassgepökelt, und ähnliche Produkte: Kombination von 252 Tauch- und Trockenpökelung (ohne Einspritzen der Pökellösung). Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 14 bis 35 Tage mit anschliessender Stabilisierung/Reifung Fussnote: (39) Höchstrestmenge, Menge am Ende des Produktionsvorgangs, ausgedrückt als NaNO2 oder NaNO3; (59) Aufgrund der natürlichen Umwandlung von Nitriten in Nitrate in säurearmem Milieu können manche wärmebehandelten Fleischprodukte Nitrate enthalten.
E 251–E Nitrate 250 Nur salchichon y chorizo tradicionales de larga curación und ähnliche Produkte:
252 Reifedauer von mindestens 30 Tagen. Fussnote: (7) Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NaNO2 oder NaNO3; (40) Ohne zugesetzte Nitrite.; (59) Aufgrund der natürlichen Umwandlung von Nitriten in Nitrate in säurearmem Milieu können manche wärmebehandelten Fleischprodukte Nitrate enthalten.
E 251–E Nitrate 250 Nur saucissons secs und ähnliche Produkte: Rohe fermentierte getrocknete Wurst ohne 252 Zusatz von Nitriten. Das Erzeugnis wird bei Temperaturen zwischen 18 und 22 °C oder weniger (10-12 °C) fermentiert; daran schliesst sich eine Alterungs-/Reifezeit von mindestens 3 Wochen Fussnote: (7) Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NaNO2 oder NaNO3; (40) Ohne zugesetzte Nitrite.; (59) Aufgrund der natürlichen Umwandlung von Nitriten in Nitrate in säurearmem Milieu können manche wärmebehandelten Fleischprodukte Nitrate enthalten.
E 251–E Nitrate 300 Nur Rohwürste (Salami und Kantwurst): Das Erzeugnis hat eine Reifedauer von 252 mindestens 4 Wochen und ein Wasser-Eiweiss-Verhältnis unter 1.7 Fussnote: (7)
Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NaNO2 oder NaNO3; (40) Ohne zugesetzte Nitrite.
09. Fisch und Fischereiprodukte
09.1 Fisch und Fischereiprodukte, nicht verarbeitet
09.1.1 Fisch, nicht verarbeitet
Gruppe IV Polyole GHP Nur Fisch, gefroren, tiefgefroren und nicht verarbeitet, für andere Zwecke als zum Süssen
E 300 Ascorbinsäure GHP
E 301 Natriumascorbat GHP
E 302 Calciumascorbat GHP