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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten

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Zusatzstoffverordnung AS …

Ziffer E-Nr. Zusatzstoff Höchstmenge Bemerkungen / Fussnoten

(mg/l oder

mg/kg)

E 331 Natriumcitrate 2000 Fussnote: (43) E 331 und E 332 können in den Anhängen 2 und 5 der Verordnung über

Speziallebensmittel (SR 817.022.104) festgelegten Mengen einzeln oder in Kombination verwendet werden.

E 332 Kaliumcitrate GHP Fussnote: (43) E 331 und E 332 können in den Anhängen 2 und 5 der Verordnung über

Speziallebensmittel (SR 817.022.104) festgelegten Mengen einzeln oder in Kombination verwendet werden.

E 338 Phosphorsäure Fussnote: (4) Die Höchstmenge wird berechnet als P2O5.; (44) In den Anhängen 2 und

5 der Verordnung über Speziallebensmittel (SR 817.022.104) festgelegten Mengen. E 339 Natriumphosphate 1000 Fussnote: (4) Die Höchstmenge wird berechnet als P2O5.; (15) E 339 und E 340

können in den Anhängen 2, 5, 7 und 8 der Verordnung über Speziallebensmittel (SR 817.022.104) festgelegten Mengen einzeln oder in Kombination verwendet werden. E 340 Kaliumphosphate Fussnote: (4) Die Höchstmenge wird berechnet als P2O5.; (15) E 339 und E 340

können in den Anhängen 2, 5, 7 und 8 der Verordnung über Speziallebensmittel (SR 817.022.104) festgelegten Mengen einzeln oder in Kombination verwendet werden. E 407 Carrageen 300 Fussnote: (17) Wird einem Lebensmittel mehr als einer der Stoffe E 407, E 410 und E

412 zugesetzt, so sind bei jedem dieser Stoffe von der für dieses Lebensmittel festgesetzten Höchstmenge die Mengen abzuziehen, in der die jeweils anderen Stoffe in diesem Lebensmittel vorhanden sind.

E 410 Johannisbrotkernmehl 1000 Fussnote: (17) Wird einem Lebensmittel mehr als einer der Stoffe E 407, E 410 und E

412 zugesetzt, so sind bei jedem dieser Stoffe von der für dieses Lebensmittel festgesetzten Höchstmenge die Mengen abzuziehen, in der die jeweils anderen Stoffe in diesem Lebensmittel vorhanden sind.

E 412 Guarkernmehl 1000 Fussnote: (17) Wird einem Lebensmittel mehr als einer der Stoffe E 407, E 410 und E

412 zugesetzt, so sind bei jedem dieser Stoffe von der für dieses Lebensmittel festgesetzten Höchstmenge die Mengen abzuziehen, in der die jeweils anderen Stoffe in diesem Lebensmittel vorhanden sind.

E 440 Pektine 5000 Nur gesäuerte Folgenahrung

E 471 Mono- und Diglyceride von 4000 Fussnote: (14) Wird einem Lebensmittel mehr als einer der Stoffe E 322, E 471, E

Speisefettsäuren 472c und E 473 zugesetzt, so sind bei jedem dieser Stoffe von der für dieses Lebensmittel festgesetzten Höchstmenge die Mengen abzuziehen, in der die jeweils anderen Stoffe in diesem Lebensmittel vorhanden sind.