Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 109 Seiten
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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Anhang 12
Infolge der Änderungen im Anhang 11 wurden die Stoffe Astaxanthin, Fluorid, Bioflavonoide, Lycopin und gegebenenfalls ihre entsprechenden Verbindungen gestrichen und der Stoff Lactulose hinzugefügt.
III. Auswirkungen
1. Auswirkungen auf den Bund
Mit dem Verzicht auf die Einführung eines Meldeverfahrens für die Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung kann eine zusätzliche Arbeitsbelastung für die betroffenen Bundesbehörden vermieden werden.
2. Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
Dieser Verzicht hat keine Auswirkungen auf den derzeitigen Stand in den Kantonen und Gemeinden.
3. Auswirkungen auf die Wirtschaft
Mit der vorgesehenen Änderung wird das schweizerische Recht an den aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik sowie an das europäische Recht angepasst. Dies erleichtert den Warenaustausch zwischen der Schweiz und der EU, da für beide Märkte einheitliche Produktionsanforderungen geschaffen werden.
Mit dem Verzicht auf die Einführung eines Meldeverfahrens für die Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung kann eine zusätzliche Arbeitsbelastung für die Marktakteure vermieden werden.
Eine angemessene Übergangsfrist erleichtert den Unternehmen die Anpassung der Zusammensetzung und der Verpackungen der betroffenen Produktkategorien.
IV. Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Die vorgeschlagene Änderung ist mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar.
Erläuterungen zur Änderung der Verordnung des EDI über Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf